Neue Fischotter-Verordnung soll Konfliktpotenzial an heimischen Gewässern minimieren
OBERÖSTERREICH/WALDING. Mit der neuen Fischotter-Verordnung, die Ende Juni in Kraft getreten ist, ermöglicht die OÖ. Landesregierung unter strengen Auflagen vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand.
Zur Umsetzung braucht es die Mithilfe der heimischen Jägerschaft, die eigens dafür verpflichtend geschult wird. Beim Wirt z´Walding wurde für interessierte Jäger aus den Bezirken Urfahr-Umgebung, Rohrbach und Eferding die erste von landesweit fünf Schulungen angeboten. Dabei informierten die Vertreter des Landes, der Jagd und Fischerei sowie Naturschutz über die Inhalte der neuen Verordnung. „Die Fischotterbestände sind zuletzt stark angewachsen. Die neue Fischotter-Verordnung ist ein wichtiger Beitrag zu einem landesweit ausgewogenen Wildtiermanagement, um die zunehmenden Nutzungskonflikte an Hotspots und vielen Gewässerstrecken zu minimieren“, erklärt Bezirksjägermeister Josef Rathgeb
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