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Mehr Plätze, längere Öffnungszeiten: Gallneukirchen investiert in Kinderbetreuung

Mag. Jacky Stitz, 19.05.2025 08:46

GALLNEUKIRCHEN. Der Gallneukirchner Gemeinderat hat auf Basis einer umfassenden Erhebung unter Eltern in seiner Sitzung am 15. Mai einstimmig ein umfassendes Entwicklungskonzept für Kinderbildungs- und -betreuungsplätze beschlossen. Ziel ist, mit Beginn des Kindergartenjahres 2025/2026 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. „Mit den neuen Maßnahmen und den bereits bestehenden Angeboten wird Gallneukirchen zur Kindergemeinde Nummer 1“, so Bürgermeister Sepp Wall-Strasser.

Erweiterung Kindergarten St. Josef (Foto: Stadtgemeine Gallneukirchen)
Erweiterung Kindergarten St. Josef (Foto: Stadtgemeine Gallneukirchen)

Neben den bereits VIF-konformen Kindergärten (VIF steht für den Vereinbarungsindikator für Familien und Beruf) soll ab dem kommenden Kindergartenjahr auch das Angebot der Krabbelstube den VIF-Kriterien entsprechen.

„In Gallneukirchen stehen prinzipiell bereits ab dem Alter von 12 Monaten Krabbelstubenplätze zur Verfügung. Weiters erhält jedes dreijährige Kind ab dem kommenden Kindergartenjahr einen Kindergartenplatz. Kinder, die in der ersten Hälfte des Arbeitsjahres, von September bis Jänner, das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten einen Platz, wenn ein Erfordernis nachgewiesen werden kann. Dies, sowie die erste Reduzierung der Kinderzahl/Gruppe auf 22 Kinder, machte auch die Erweiterung des St. Josef-Kindergarten nötig, wo demnächst die ersten Gruppen in das Obergeschoß übersiedeln und ab Herbst vier Gruppen in Betrieb gehen. Die offizielle Eröffnung ist für 25. September geplant“, berichtet Wall-Strasser.

Auch das Betreuungsangebot der ganztägigen Schulform in der Volksschule wird aufgrund des erhobenen Bedarfes mittels Spätdienst auf 17.30 Uhr ausgeweitet – ein weiterer Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Die Kooperation mit der Gemeinde Engerwitzdorf macht es weiters möglich, dass wir in der KIGA-Region auf 50 Öffnungswochen im Kindergartenbereich kommen. „Das ist wirklich spitze, und ich bedanke mich bei allen Beschäftigten, die dies mit ihrer Flexibilität auch möglich machen“, so der Gallneukirchner Bürgermeister. Er freut sich auch darüber, dass alle Beschlüsse dazu einstimmig waren: „Ein Faktum, das ich in den 12 Jahren im Gemeinderat noch nie erlebt habe.“

VIF-konform - was bedeutet das?

Sepp Wall-Strasser lässt via Mail dazu wissen: „VIF steht für den Vereinbarungsindikator für Familien und Beruf. Zu den Kriterien für VIF-konforme Kinderbetreuungseinrichtungen zählen mindestens 47 Öffnungswochen im Jahr mit mindestens 45 Stunden pro Woche Betreuungszeit. Darüber hinaus muss werktags, von Montag bis Freitag, an mindestens vier Tagen in der Woche, 9,5 Stunden geöffnet sein und ein Mittagessen angeboten werden.“


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