Hotelpläne am Ottensheimer Schlossberg: So geht es nach Verkehrsgutachten weiter
OTTENSHEIM. Die Diskussion um das mögliche Hotel am Ottensheimer Schlossberg geht weiter. Das Verkehrsgutachten liegt inzwischen vor und soll bald auf der Gemeindehomepage veröffentlicht werden. Bürgermeisterin Maria Hagenauer erläutert auf Tips-Anfrage, welche Annahmen untersucht wurden und wie es mit der noch offenen Zufahrt weitergehen soll.

Die Immobiliengruppe JHP möchte neben dem Freizeitareal Rodlgelände ein Hotel errichten. Für das rund 5.000 Quadratmeter große Grundstück wurde bislang ein Projekt mit 160 Betten genannt. Die touristische Widmung ermöglicht grundsätzlich einen Hotelbetrieb. Noch nicht gesichert ist allerdings die Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche: Dafür müsste ein Teil des dazwischenliegenden Grünzugs umgewidmet werden.
Ein wichtiger Baustein für die weitere Diskussion ist das im Februar vom Bauausschuss beauftragte Verkehrsgutachten. Dieses ist fertig und soll in den nächsten Tagen für die Bevölkerung auf der Gemeindehomepage zugänglich gemacht werden. „Seitens des Verkehrsplaners erfolgen noch Ergänzungen hinsichtlich klarer und verständlicher Aussagen zu Kernpunkten bzw. Quellennachweise“, erklärt Hagenauer.
Konkrete Angaben fehlen noch
Untersucht wurde laut Bürgermeisterin die bestehende Verkehrssituation unter anderem im Bereich der Ambosstraße, der Schlossgründe, des Alten Bauhofs, des Rodlgeländes und der Regattastrecke. Darauf aufbauend wurden die möglichen Auswirkungen eines Hotelstandorts bewertet.
Dabei sei ein „konservativer Ansatz“ gewählt worden: Die Berechnungen gehen von 100 Zimmern sowie einem Restaurant und einem Wellnessbereich aus, die auch Tagesgästen offenstehen könnten. Berücksichtigt wurde außerdem ein mögliches Schwimmbad, das auch Schulen für den Schwimmunterricht nutzen könnten. Hagenauer betont: „Konkrete Angaben über die Art oder Größe eines möglichen Hotels liegen derzeit nicht vor.“ Die im Gutachten angenommenen 100 Zimmer sind somit nicht mit einer bereits feststehenden Projektgröße gleichzusetzen.
Das Gutachten beschäftigt sich nach Angaben der Bürgermeisterin auch mit Situationen, in denen mehrere Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden. Darüber hinaus werden Verbesserungsvorschläge für die bestehenden Verkehrsflächen behandelt.
Klärungsbedarf
Ob damit alle offenen Fragen ausreichend beantwortet werden, bleibt Teil der politischen Diskussion. Die zweite Vizebürgermeisterin Michaela Kaineder (pro. O.) hatte zuletzt bereits auf ungeklärte Auswirkungen auf Anrainer und Verkehrssicherheit hingewiesen. Dabei war von täglich rund 400 zusätzlichen Autofahrten die Rede. Klärungsbedarf sieht sie auch bei den Kosten notwendiger Verbesserungen an den Verkehrswegen sowie bei der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer.
Erschließung ist Voraussetzung für weitere Planung
Für den Projektentwickler ist die Zufahrt Voraussetzung für die nächsten Schritte. „Seitens des Projektentwicklers erfolgen weitere Planungsschritte erst nach Sicherstellung der Grundstückserschließung“, teilt Hagenauer mit.
Das Grundstück ist seit 1971 als Bauland mit der Sonderwidmung Tourismus ausgewiesen. Zwischen diesem Areal und der öffentlichen Verkehrsfläche befindet sich jedoch ein Grünzug. Für die Erschließung müsste dieser teilweise umgewidmet werden. Das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans wurde bereits eingeleitet, die Plangenehmigung im Gemeinderat jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Bauausschuss kommt zusammen
Vor einer neuerlichen Beschlussfassung soll das Thema am 22. Oktober im Bauausschuss behandelt werden. Für die betroffene Fläche nennt Hagenauer als Vorgabe eine „ausschließliche Nutzung für eine verkehrstechnische Erschließung, keine Errichtung von Gebäuden“. Weitere Details sollen in einem Bebauungsplan festgelegt werden.
Nach Darstellung der Bürgermeisterin besteht grundsätzlich für gewidmete Baulandflächen ein Recht auf eine Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche. Dass diese bisher fehlt, hängt ihrer Einschätzung nach vermutlich mit der früheren Zugehörigkeit des Grundstücks zum mittlerweile verkauften Schlossareal zusammen.
Mit der angekündigten Veröffentlichung soll die Bevölkerung nun die Möglichkeit erhalten, die Verkehrsannahmen und Bewertungen selbst nachzulesen. Die Entscheidung über die für die Zufahrt notwendige Umwidmung steht weiterhin aus.








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