45 Mal ohne Führerschein erwischt: Ausweisung aus Österreich
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Unglaubliche 45 Mal wurde ein besonders dreister Mitbürger ohne Führerschein am Steuer erwischt. Nun erlebte er die Konsequenzen seiner Ignoranz. Er wurde ausgewiesen.
Der Mann, ein von Geburt an in Österreich lebender bosnischer Staatsangehöriger (23), hat beharrlich die Verkehrsregeln missachtet. Er wurde nun von Österreich ausgewiesen und außer Landes gebracht, weil er im Bezirk Vöcklabruck unter anderem 45 Mal ohne Lenkberechtigung ein Kraftfahrzeug – teilweise illegal umgebaut - gelenkt und dadurch unzählige Verwaltungsübertretungen (Kraftfahrgesetz, Hundehaltegesetz, Sicherheitspolizeigesetz) begangen hat. Er wird zumindest in den nächsten 18 Monaten nicht legal nach Österreich zurückkommen dürfen.
135.000 Euro Geldstrafen
Er ist auch verdächtig, über die vergangenen Jahre hinweg mehrere Gerichtsdelikte (gewerbsmäßiger Betrug) begangen zu haben. Die Verwaltungsübertretungen alleine führten zu derzeit noch offenen Geldstrafen in Höhe von 135.000 Euro (!) und offenen Primärfreiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten. Die Verjährung dieser Maßnahmen ist während des Auslandsaufenthaltes gehemmt. „Einen Teil der Freiheitsstrafen hat der Mann abgesessen“, weiß Johannes Beer von der Sicherheitsabteilung der BH Vöcklabruck.
Versicherung steigt aus
„Es wird darauf hingewiesen, dass die landläufig verbreitete Meinung, das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Lenkberechtigung hätte keine nachhaltigen Konsequenzen, nicht zutrifft“, warnt Beer. Neben Geldstrafen bis zu 2.180 Euro und Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen drohen vor allem die Leistungsfreiheit von Versicherungen im Schadensfall mit entsprechender Verschuldung des Schädigers. Beer: „Es wird daher gebeten, sich dessen bewusst zu sein und sich seiner Verantwortung den Mitmenschen gegenüber entsprechend zu verhalten.“
Ausländische Mitbürger haben außerdem damit zu rechnen, dass nicht nur Gerichtsdelikte, sondern eine Vielzahl an solchen Verwaltungsübertretungen ebenfalls zu einer Ausweisung bzw. einem Aufenthaltsverbot sowie deren Durchsetzung führen. Rechtsstaatliche Konsequenzen seien aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht immer kurzfristig spürbar, aber sicher mittel- und langfristig.
Niemand ist immun
„Es gibt immer noch eine kleine Gruppe an Leuten, die wirklich glauben, sie seien immun“, so Beer. Er erinnert sich an einen Fall aus St. Georgen, bei dem der Betroffene mehr als 20 Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden war. Er habe seine Strafen teilweise bezahlt oder auch abgesessen.
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