Alkolenkerin rief nach Unfall Polizei
VÖCKLABRUCK. Eine Autofahrerin, die 2,04 Promille Alkohol im Blut hatte, hat nach einem Unfall mit Sachschaden selbst die Polizei gerufen. Ihr wurde schlussendlich der Führerschein abgenommen.
Die 57-Jährige war stark alkoholisiert, als sie die Polizei telefonisch über einen Parkschaden in der Bahnhofstraße informierte. Die Anruferin wünschte eine Unfallaufnahme und gab an, dass sie sich durch den Lenker und dessen Freunde bedroht fühlte. Die am Unfallort eingetroffen Beamten konnten in keinster Weise eine Bedrohung feststellen. Vielmehr versuchte der Unfallgegner (18) einen Datenaustausch mit der 57-Jährigen, wobei diese lediglich die Versicherungsnummer bekannt geben wollte.
Alkotest durchgeführt
Nach der ersten Befragung gaben beide Parteien an, dass die Frau ihren Pkw rückwärts ausparken wollte und dabei den hinter ihr stehenden Pkw des 18-Jährigen übersehen hatte. Nach Schilderung des Unfallherganges stellten die Beamten starken Alkoholgeruch bei der 57-Jährigen fest und führten mit ihr einen Alkotest durch. Dieser ergab einen Wert von 2,04 Promille. Der Frau wurde der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.
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