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Der Plan hält: Oberösterreichs Kindergärten, Krabbelstuben und Horte ab 18. Mai wieder für alle geöffnet

Karin Seyringer, 12.05.2020 16:48

OÖ. Die Infektionszahlen rund um das Coronavirus entwickeln sich weiterhin gut. Daher sind vom Bund derzeit keine weiteren gesundheitsbehördlichen, rechtlichen Einschränkungen für den Besuch von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen vorgesehen. Ab 18. Mai haben alle Kinder wieder die Möglichkeit, ihre gewohnte Einrichtung zu besuchen. Die Entscheidung, ob die Kinder dies nutzen, liegt bei den Eltern.

Die Kinderbetreuungseinrichtungen öffnen am 18. Mai wieder für alle Kinder. (Foto: Inna Reznik/Shutterstock.com)

„Wir wissen, dass Kinder die Begegnung brauchen und sich bereits sehr nach ihren Freunden und ihren Bezugspersonen sehnen. Ab 18. Mai sollen die Kinder daher wieder die Möglichkeit haben, ihre gewohnte Einrichtung zu besuchen“, so Bildungsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.

Entscheidung liegt bei Eltern, bei Nichtbesuch kein Attest nötig

Die Entscheidung dieses Angebot in Anspruch zu nehmen liege bei den Eltern. Auch bei der Erfüllung der Kindergartenpflicht gilt: Wenn Eltern ihre Kinder aus Sorge um deren oder die eigene Gesundheit nicht in den Kindergarten zurückkehren lassen wollen, gelten sie (wie in der Schule) als entschuldigt. Dafür braucht es kein ärztliches Attest, sondern lediglich eine Mitteilung an die Kindergartenleitung bzw. die gruppenführende Pädagogin.

„Wir haben natürlich dafür Verständnis, wenn Eltern Bedenken haben und sich dazu entschließen ihr Kind lieber selbst zu betreuen.Wir wollen die Entscheidung ganz bewusst den Eltern überlassen und begleiten die Familien mit unterstützenden Unterlagen, wenn sie ihr Kind lieber zu Hause auf den Schuleintritt vorbereiten möchten“, betont Haberlander. Dazu wurde von der Bildungsdirektion auch eine Handreichung für die Schulvorbereitung zu Hause zusammengestellt.

Gezielte Förderung

Allen, die ihre Kinder in die Betreuungseinrichtungen bringen wollen, können das. Das Land OÖ empfielt aber, dass die Plätze in dieser sensiblen Zeit dennoch insbesondere von jenen genutzt werden, deren Eltern berufstätig sind, Familien wo eine Fremdbetreuung sinnvoll erscheint oder von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Besonders gelte dies für Kinder vor dem Schuleintritt oder mit Sprachförderbedarf. „Besonders diese profitieren von der gezielten Förderung im Kindergarten. Denn der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll auch in Zeiten von Corona bestmöglich gelingen.“

Hygiene-Empfehlungen erarbeitet

Von der Bildungsdirektion wurden ausführliche Hygieneempfehlungen abgestimmt auf die unterschiedlichen Einrichtungen ausgearbeitet. Diese Empfehlungen wurden an die Träger versandt und sind auch unter www.ooe-kindernet.at abrufbar. Die Hygiene und Gesundheit in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wurde zudem bei einem Runden Tisch der Bildungsdirektion thematisiert. Dazu waren alle großen privaten Träger sowie der Städte- und der Gemeindebund eingeladen. Wichtigster Punkt: Wer krank ist – ob Kind oder Personal – soll zu Hause bleiben.

Bei Bedarf Betreuung im Sommer ausweiten

Da die Corona-Krise dazu geführt habe, dass viele Eltern vor Herausforderungen im Sommer stehen und eine Betreuung benötigen, appelliert Haberlander an die Rechtsträger, den Bedarf bei den Eltern abzufragen und die Öffnungs- und Ferienzeiten anzupassen. „Der Landesbeitrag ist ein Jahresbeitrag und den haben wir mit dem Coronagesetz ganz bewusst abgesichert, um den Gemeinden und Rechtsträgern Finanzierungssicherheit zu geben, damit sie dort eine Betreuung anbieten könne, wo es notwendig ist.“


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