Verbotene Tierfallen aufgestellt - Anzeige wegen Tierquälerei
PÖNDORF. Sogenannte Tellereisen sind wegen ihrer Grausamkeit seit 1995 in der gesamten EU verboten. Trotzdem haben Spaziergänger jetzt einige solcher Foltergeräte in Pöndorf entdeckt und der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe gemeldet. Die unbekannten Täter wurden angezeigt.
Tellereisen sind Fanggeräte, bei denen Tiere auf einen auslösenden Teller treten, wodurch die Falle mit sehr hoher Zugkraft zuklappt und ein Bein einklemmt, wodurch oftmals die Knochen brechen, insbesondere wenn - wie im vorliegenden Fall - die Stahlbügel gezackt sind.
Qualvoller Tod
„So erleiden Tiere einen langsamen, extrem qualvollen Tod. Genau deshalb sind solche Fallen seit Jahrzehnten streng verboten“, erklärt die schockierte Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. Da die aufgefundenen, scharf gestellten und mit Fischen als Köder bestückten Fallen (mehrere Tellereisen sowie zwei in der Wirkungsweise ähnliche Conibear-Fallen) in einer Fischzuchtanlage aufgestellt sind, muss davon ausgegangen werden, dass die Täter es auf die streng geschützten Fischotter abgesehen haben.
Gefahr für Kinder
„Da die Anlage zu allem Überfluss nicht einmal ausreichend gesichert ist, könnten etwa neugierige Kinder ohne Hindernis zu den Fallen und schwer verletzt werden“, so Stadler. Die Pfotenhilfe hat daher umgehend die Bezirkshauptmannschaft zwecks sofortiger Gefahrenabwendung informiert und wird auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einbringen. Wegen Tierquälerei drohen den Tätern Haftstrafen von bis zu zwei Jahren, aber auch weitere strafrechtliche Tatbestände, wie etwa die Gefährdung körperlicher Sicherheit, können hier erfüllt sein.
Katze verletzt
Laut Zeugen wurde vor einiger Zeit auch schon einmal eine Katze in einer der dortigen Fallen eingeklemmt. Solche Vorfälle gibt es leider immer wieder, auch erst kürzlich in Neuhofen/Krems.
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