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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Zum Jahreswechsel werden wieder zahlreiche Feuerwerkskörper abgefeuert. Damit diese Nacht nicht mit Verletzungen endet, ruft die Bezirkspolizei die wichtigsten Bestimmungen in Erinnerung.

 (Foto: swa182/Shutterstock.com)
(Foto: swa182/Shutterstock.com)

Erst am Stefanitag erlitt ein 16-Jähriger in Eggelsberg (Bezirk Braunau) an beiden Händen schwere Verletzungen, weil plötzlich ein Böller explodiert war. Auch im Bezirk Vöcklabruck gibt es immer wieder schwere Verletzungen durch die Silvester-Knallerei: Etwa als beim Jahreswechsel 2017/2018 ein Lenzinger schwer an der Hand verletzt wurde, als er eine Rakete anzündete. Oder beim Jahreswechsel 2012/2013, als ein Feuerwehrskörper in der Hand eines jungen Mannes aus Seewalchen explodierte und dieser massive Verletzungen und Verbrennungen erlitt.

Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln. F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden. F1 (Altersgrenze 12 Jahre) sind Feuerwerkscherzartikel wie Knallfrösche und Ähnliches, F2 (Altersgrenze 16 Jahre) sind Piraten, verschiedene kleinere Raketen, Vulkane und Ähnliches. Ab den Kategorien F3 und F4 ist für den Erwerb und die Verwendung auch ein Pyrotechnikausweis erforderlich.

Vorsicht bei geschmuggelter Ware

Die Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten, außer der jeweilige Bürgermeister erteilt eine befristete Ausnahmegenehmigung. Sie ist außerdem verboten in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten wie Tankstellen, sowie bei Sportveranstaltungen. Nicht nur eine Alkoholisierung sorgt immer wieder für schwere Unfälle. Bei sogenannten Abschussboxen und auch bei Raketen ist für sicheren Stand zu sorgen, damit die Effektladungen auch dort hinfliegen, wo sie hin sollen und nicht auf eine oder mehrere Personen. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei offiziellen Verschleißern gekaufte Pyrotechnik OK ist. Ganz anders sieht es bei geschmuggelten Gegenständen aus“, so Kurt Mayrhofer von der Bezirkspolizei Vöcklabruck.

Es ist auch verboten und daher strafbar, Pyrotechnik selbst herzustellen. „Besonders von Jugendlichen wird Pyrotechnik per Internet im Ausland gekauft und nach Hause geliefert. Fast immer handelt es sich dabei um Kategorien, die diese Personen legal nie hätten erwerben können“, warnt die Polizei vor Folgen. Es drohen Verwaltungsstrafen.


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