Lebenshilfe OÖ fordert Ende der Maskenpflicht in der Behindertenarbeit
OBERÖSTERREICH. Während die Maskenpflicht in vielen Lebensbereichen aufgehoben wurde, ist sie in der Behindertenhilfe noch immer aufrecht. Diesen Umstand will die Lebenshilfe Oberösterreich mit einem offenen Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch ändern. „Wir fordern eine schnellere Anpassung des Behindertenbereichs an das öffentliche Leben je nach Covid-Lage und somit einen Wegfall der Maskenpflicht“, sagt Stefan Hutter, Präsident der Lebenshilfe Oberösterreich.
„Als größte Organisation der Behindertenhilfe in Oberösterreich hat die Lebenshilfe OÖ alle Covid-Maßnahmen mitgetragen und umgesetzt – zum Wohle der von uns begleiteten Menschen mit Beeinträchtigung. Derzeit sind wir allerdings davon überzeugt, dass zum Wohle der von uns begleiteten Menschen mit Beeinträchtigung die noch immer aufrechte Maßnahme der Maskenpflicht innerhalb der Einrichtungen der Behindertenhilfe fallen muss“, so Gerhard Scheinast, Geschäftsführer der Lebenshilfe Oberösterreich.
Aus Gründen der Vorsicht erscheint es der Lebenshilfe OÖ sinnvoll, die Maßnahmen der Eingangskontrollen und Zutrittsbeschränkungen vorerst aufrechtzuerhalten. In Kombination mit einer hohen Durchimpfungsrate wird dadurch ein sicheres Umfeld für Menschen mit Beeinträchtigung und für Mitarbeiter gewährleistet.
Lockerung im Sinne der Inklusion
In der Vergangenheit wurden Menschen mit Beeinträchtigung oft aus einem Schutzbedürfnis heraus „überbehütet“ und seien dadurch diskriminiert worden. Als Interessenvertreter für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung sieht der Verein Lebenshilfe OÖ es daher als seine Aufgabe, auf die aktuelle Überbehütung aufmerksam zu machen und eine Lockerung im Sinne der Inklusion zu fordern. Hutter: „Wir fordern eine schnellere Anpassung des Behindertenbereichs an das öffentliche Leben je nach Covid-Lage und somit einen Wegfall der Maskenpflicht.“
Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer unterstützt die Forderung der Lebenshilfe OÖ: „Während wir im Großteil unserer Lebensbereiche wieder frei von Masken arbeiten und leben, müssen die Beschäftigten und Mitarbeiter in der Behindertenarbeit weiterhin FFP2-Maske tragen. Das kann man niemandem logisch erklären. Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf ein Leben ohne Maske wie alle anderen auch.“
Brief an Minister
„Wir haben aktuell in vielen Einrichtungen kein Infektionsgeschehen mehr. Das heißt, dass in Trakten, Werkstätten bzw. in ganzen Einrichtungen sowohl unter den Mitarbeitern als auch bei den Klienten bzw. Bewohnern keine Infektionen mehr vorliegen. Unter diesen Umständen halte ich eine Lockerung der FFP2-Maskenpflicht für vertretbar“, so Hattmannsdorfer in einem Brief an den Minister, in dem er den Bund als zuständige Stelle um die entsprechende Verordnung ersucht.
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung haben seit Beginn der Pandemie mit überdurchschnittlich hohen Einschnitten in ihren Alltag zu kämpfen. Im ersten Lockdown wurden die Werkstätten geschlossen, das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigung keiner Arbeit nachgehen konnten. Viele haben besonders unter den Kontaktbeschränkungen gelitten, denn selbst der Besuch ihrer Angehörigen war zu diesen Zeiten nicht möglich. Für viele waren die Abweichungen von Gewohnheiten und Routinen eine besondere Belastung. „Die Wahrung der psychischen Gesundheit hat für uns nun oberste Priorität: Wir fordern ein Ende der Maskenpflicht in der Behindertenarbeit!“, so Scheinast.
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