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SCHWANENSTADT. Im Graben wurden mehrere Verkehrsmaßnahmen umgesetzt: Eine 30 km/h Beschränkung sowie damit einhergehend auch versetzte, markierte Parkflächen und gelbe Punkte.

  1 / 2   Die gelben Punkte dienen als Querungshilfe und sollen Fahrzeuglenker und Fußgänger zur Achtsamkeit mahnen. (Foto: Stadtamt Schwanenstadt)

Die neuen Verkehrsmaßnahmen wurden in den zuständigen Gremien der Stadtgemeinde (Verkehrsausschuss, Gemeinderat) lange behandelt und einstimmig beschlossen und selbstverständlich in Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck und gemäß einem Gutachten des Verkehrssachverständigen des Amtes der OÖ. Landesregierung durchgeführt. Das bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer und Anrainer im Graben ein neues Verhalten im Straßenverkehr.

Höheres Verkehrsaufkommen

Die positiven Entwicklungen im Rainerpark mit Ärztezentrum, Alten- und Pflegeheim, Arbeitsplätzen und Wohnungen und das damit verbundene höhere Verkehrsaufkommen haben die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung im Graben notwendig gemacht. Das Parken von Kraftfahrzeugen entlang des Grabens, speziell im Bereich der Federnfabrik, war laut Straßenverkehrsordnung bisher eigentlich nicht gestattet, da keine zwei Fahrspuren frei blieben und keine Parkflächen markiert waren. Der Autobusparkplatz und verschiedene Ein- und Ausfahrten waren immer wieder blockiert.

„Uns ist bewusst, dass jede Veränderung für die Verkehrsteilnehmer Fragen aufwirft. Aber mittlerweile hat sich die Situation schon herumgesprochen. Und die falsch parkenden Autos werden hoffentlich auch bald der Vergangenheit angehören. Es geht im Straßenverkehr nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer“, so Bürgermeisterin Doris Staudinger.

Maßnahmen im Detail

30 km/h Höchstgeschwindigkeit im Graben: Auf einem Teilabschnitt des Grabens, von Osten beginnend ab der Kreuzung mit der Fridolin-Jenny-Straße bzw. dem Haus Graben 24 bis westlich zur Kreuzung Johann-Pabst-Straße, Haus Graben 2, wird eine 30 km/h Beschränkung verordnet. Für diese Geschwindigkeitsreduktion sind begleitende verkehrsberuhigende Maßnahmen notwendig. Etwa wurden wechselseitig Parkplätze markiert. Wenn der Stadtplatz gesperrt ist, beispielsweise für den Wochenmarkt, werden diese Parkplätze aufgehoben, um den Gegenverkehr zu ermöglichen.

Gelbe Punkte – Querung des Graben

Aus Sicherheitsgründen wurden zur Querung der Grabenstraße gelbe Kreise zwischen Rainerpark und Berggasse sowie zwischen Anton-Hager-Weg und Johann-Pabst-Straße markiert. Ein Schutzweg bei der Berggasse war aus Sicht des Sachverständigen nicht möglich. Er Schutzweg hätte drei Meter versetzt werden müssen, da die Zu- und Ausfahrt aus der Berggasse für Anrainer möglich sein muss. Das hätte bauliche Veränderungen zur Folge gehabt, um einen Niveauunterschied zu einem Parkplatz anzugleichen, damit die Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator wieder in die Berggasse kommen. Die Wahl fiel daher auf die gelben Punkte, die als Querungshilfe dienen und Kraftfahrzeuglenker aber auch die Fußgänger aufmerksam machen sollen.

Haltepflicht

Bei der Ausfahrt Rainerpark wurde von der Bezirkshauptmannschaft eine Stop-Tafel mit zwei Haltelinien verordnet.

Bushaltestellen

Die beiden Bushaltestellen wurden markiert und müssen freigehalten werden. Somit ist auch die Ausfahrt aus dem Rainerpark aufgrund der besseren Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches nun leichter möglich. Wie bereits bekannt ist, halten die Autobusse am Markttag im Graben. Für diese Fälle wurden die Haltestellen markiert. Am Wochenmarkttag sowie bei manchen Stadtplatzsperren anlässlich von Veranstaltungen, bleibt im Graben aufgrund des Gegenverkehrs ein zeitlich befristetes Halte- und Parkverbot aufrecht, es darf auf den Parkplätzen nicht geparkt werden.

Das Stadtamt hofft, dass diese Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und weiteren Verkehrssicherheit im Graben führen werden. Die Polizei ist aufgrund der gültigen Verordnungen jedenfalls berechtigt zu strafen.


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