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Vorreiterrolle des Bezirks beim Gewaltschutz

Wolfgang Macherhammer, 07.11.2023 15:53

VÖCKLABRUCK. Was landesweit immer wieder eingefordert wird, funktioniert in Vöcklabruck ausgezeichnet: Bereits zum 12. Mal trafen sich Vertreter staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen, die sich im Bezirk für Gewaltschutz engagieren. Gerade diese Vernetzung bringt im Notfall einen großen Vorsprung.

Das Gewaltschutztreffen fand auf Einladung von Bürgermeister Peter Schobesberger (vorne links) im Vöcklabrucker Rathaus statt. (Foto: Stadtamt Vöcklabruck)

Frauenhaus und Frauenberatung, Polizei, die Opferschutzgruppe am Salzkammergut Klinikum und viele mehr haben in ihrem beruflichen Alltag laufend mit häuslicher Gewalt zu tun. Dafür braucht es ein waches Auge und die nötige Sensibilität, um Spuren von Gewalt zu erkennen. Denn die beginnt längst nicht erst mit Prügeln. Entscheidend ist, dass alle Einrichtungen, die damit zu tun haben, Kenntnis der Kompetenzen und Angebote der anderen haben. So können sie sich bei Bedarf kurzschließen, Informationen austauschen und Betroffene sofort zu den jeweils richtigen Ansprechpartnern weitervermitteln.

Heuer wurde das Kooperationstreffen „Gewalt in der Privatsphäre“ über Einladung des Vöcklabrucker Bürgermeisters Peter Schobesberger im Rathaus der Stadt abgehalten. Organisiert wurde es von Hermann Krenn vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. Seit Einführung der Gewaltschutzgesetze - einer Reihe von Maßnahmen für den Gewaltschutz - wurden in Oberösterreich über 25.000 Betretungsverbote ausgesprochen, im Jahr 2022 waren es im Bezirk Vöcklabruck 208.

Seit 2020 ist das Betretungsverbot mit einem Annäherungsverbot gekoppelt, welches einen zusätzlichen Schutz für die betroffenen Personen darstellt. Dazu wurden die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen eingeführt, die spontan in besonderen Fällen einberufen werden können. Die allererste Fallkonferenz tagte im Bezirk Vöcklabruck. In der Folge wurden ein obligatorisches Waffenverbot sowie die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung für Gefährder im Gesetz festgelegt.

Die Kooperationstreffen sind nicht „nur“ ein Grund für viele gemeinsame Erfolge im Bereich des Gewaltschutzes, sondern finden auch Beachtung und Anerkennung über die Bezirksgrenzen hinaus.


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