Von 1. Mai bis 30. September – also während der Sommersaison – gilt auf den öffentlichen Parkplätzen entlang des Attersee-Ostufers ein nächtliches Parkverbot. Konkret ist es zwischen 23 Uhr und 4 Uhr morgens verboten, dort Fahrzeuge abzustellen. Die bereits aufgestellten Schilder, die zuvor aufgrund eines Fehlers in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck verhüllt und somit ungültig waren, informieren nun über die neue Regelung. Ob sich Wildcamper daran halten, hängt davon ab, ob eine Kontrolle und mögliche Strafen durchgesetzt werden.
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