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Strenges Feuerverbot in Wäldern des Bezirks Vöcklabruck

Emma Salveter, 09.03.2026 08:12

BEZIRK VÖCKLABRUCK. Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit 6. März eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden erlassen. In allen Waldgebieten des Bezirks gilt ab sofort ein striktes Verbot für offenes Feuer und Rauchen.

Durch das Verbot sollen die Wälder im Bezirk vor Bränden geschützt werden. (Foto: Smileus/stock.adobe.com)

Die Regelung betrifft sämtliche Waldgebiete aller Gemeinden im Bezirk Vöcklabruck sowie deren Gefährdungsbereiche. Als Gefährdungsbereich gelten jene Flächen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Geländeform oder Wetterbedingungen – etwa Wind oder Trockenheit – nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Feuer auf den benachbarten Wald ausbreitet.

Waldeigentümer können auf dieses Verbot zusätzlich durch entsprechende Hinweistafeln aufmerksam machen.

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen empfindliche Strafen. Laut Forstgesetz sind Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen möglich. In besonders schweren Fällen können beide Strafen gleichzeitig verhängt werden.

Die Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck gilt bis Freitag, 31. Oktober 2026.


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