Seehotel Weyregg: Nutzungsuntersagung sorgt für neuen Wirbel vor Gericht
WEYREGG. Jahrelang gab das Haus Rätsel auf, jetzt eskaliert der Fall juristisch. Für das Seehotel Weyregg läuft ein brisantes Verfahren wegen Widmungswidrigkeit.

Das Seehotel Weyregg steht erneut im Mittelpunkt eines heiklen Verfahrens. Bereits im August 2025 untersagte der Bürgermeister Michael Stur (VP) als zuständige Baubehörde der Seehotel Weyregg GmbH die Nutzung des Objekts. Der Grund: der Verdacht auf Widmungswidrigkeit. Dass der Fall nun vor dem Landesverwaltungsgericht in Linz gelandet ist, zeigt, wie brisant die Angelegenheit inzwischen geworden ist.
Jahrelange Ermittlungen im Hintergrund
Die Eigentümer hatten das Hotel in Toplage bereits 2012 gekauft. Seither sorgte das Gebäude immer wieder für Diskussionen in der Gemeinde. Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte vor allem der Umstand, dass an der Eingangstür ganzjährig „Zimmer belegt“ zu lesen war, gleichzeitig aber offenbar kaum jemand im Haus anzutreffen gewesen sein soll.
Die Gemeinde leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein. Nach Angaben von Bürgermeister Michael Stur wurden über mehrere Jahre hinweg detaillierte Nachforschungen geführt und zahlreiche Daten gesammelt. Auf Basis dieser Ergebnisse sei schließlich ein behördliches Einschreiten notwendig geworden. Nähere Details zum Bescheid oder zu Inhalten des laufenden Verfahrens dürfen derzeit allerdings nicht öffentlich gemacht werden.
Betreiber legten Einspruch ein
Wie erwartet blieb die Nutzungsuntersagung nicht ohne Reaktion. Die Betreiber des Seehotels legten gegen den Bescheid Einspruch ein. Damit wanderte die Causa an das Landesverwaltungsgericht nach Linz. Dort fand am Donnerstag bereits ein erster Verhandlungstermin statt.
Schon dieser Auftakt machte deutlich, dass das Verfahren noch deutlich an Schärfe gewinnen könnte.
„Es stand kurz im Raum, dass wir als Behörde noch weiter ermitteln müssten. Es wurde aber dann fixiert, dass die Befragung vor Gericht erfolgen wird. Das ist nicht unwesentlich für die Ermittlungstätigkeit, da das Gericht wesentlich mehr Möglichkeitenhat, als wir als Gemeinde“, betont der Bürgermeister. Zudem liegt auf der Hand, dass Zeugen vor Gericht an die Wahrheit gebunden sind und dadurch zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen wesentliche Aspekte hinzukommen werden“, so Stur.
Richterin will viele Zeugen hören
Genau darin liegt nun ein entscheidender Punkt. Das Gericht verfügt über deutlich weitergehende Möglichkeiten als die Gemeinde als Baubehörde. Die Richterin machte bereits am ersten Verhandlungstag klar, dass sie zahlreiche Zeugen einvernehmen will, um das bisher ermittelte Gesamtbild weiter zu verdichten.
Aus Sicht der Gemeinde ist das ein wesentlicher Schritt. Vor Gericht sind Zeugen an die Wahrheit gebunden, zudem ist die Situation im Gerichtssaal für viele Beteiligte deutlich ernster und belastender als ein Verfahren auf Verwaltungsebene. Die Richterin ließ laut Bürgermeister keinen Zweifel daran, dass die Befragungen für einzelne Zeugen unangenehm werden könnten.
Brisante Causa mit offenem Ausgang
Wie es nun weitergeht, hängt von den nächsten Verhandlungsschritten und den Aussagen der geladenen Zeugen ab.
Im Kern geht es um die Frage, ob das Objekt tatsächlich widmungswidrig genutzt wurde und ob die von der Gemeinde ausgesprochene Nutzungsuntersagung rechtlich hält. Die Antwort darauf dürfte nun nicht mehr im Gemeindeamt, sondern im Gerichtssaal entschieden werden.


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