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Ab 1. Juli: Festsitzende Zahnspange als Leistung der Gebietskrankenkassa

Martina Ebner, 22.06.2015 16:41

 
VÖCKLABRUCK. Ab 1. Juli wird es bei zahnmedizinisch behandlungsbedürftigen Zahnfehlstellungen für Kinder und Jugendliche eine festsitzende Zahnspange als Leistung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkassa (OÖGKK) geben. Eine regional ausgewogene Versorgung konnte gemeinsam mit der oberösterreichischen Zahnärztekammer sichergestellt werden. 

Ende Dezember des Vorjahres wurde österreichweit ein Gesamtvertrag für kieferorthopädische Leistungen abgeschlossen, ab Anfang Juli wird es nun für Kinder und Jugendliche die neuen Leistungen bei behandlungsbedürftigen Zahnfehlstellungen geben.

OÖGKK-Obmann Albert Maringer: „Das ist durchaus im doppelten Wortsinn ein Lückenschluss. Seit mehr als zehn Jahren haben wir uns intensiv darum bemüht. Es freut mich sehr, dass mit dieser Erweiterung unseres Leistungsspektrums eine enorme finanzielle Belastung für manche Familien beseitigt wird.“ Möglich geworden sind die neuen Leistungen unter anderem natürlich auch deshalb, weil der Bund dafür Mittel zur Verfügung gestellt hat.

In Oberösterreich wurden 32 Planstellen für Kieferorthopäden ausgeschrieben. Zwei Wochen vor dem Start sind fast alle dieser Planstellen besetzt und die im Gesamtvertrag festgelegte Qualitätsüberprüfung der Kandidaten abgeschlossen. Bei der Stellenplanung und -verteilung wurde auf eine ausgewogene Versorgung aller Regionen geachtet. OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer: „Es war uns besonders wichtig, dass diese neuen Leistungen in allen Regionen unseres Landes zur Verfügung stehen.“ Mit 1. Juli werden die neuen kieferorthopädischen Leistungen auch im Zahnambulatorium Linz der OÖGKK angeboten.

Und das sind die neuen Leistungen:

- Eine frühkindliche Zahnbehandlung bei schweren Fehlstellungen. Diese erfolgt in den meisten Fällen durch spezielle abnehmbare Zahnspangen. Der bisher geltende Selbstbehalt entfällt.

- Festsitzende Zahnspangen für Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr bei schwerwiegenden Fehlstellungen, die nach einer international üblichen Bewertungsrichtlinie als medizinisch behandlungsbedürftig gelten.

Diese Leistungen werden bei Inanspruchnahme von Vertragskieferorthopäden als Sachleistung gewährt. Eine chefzahnärztliche Bewilligung ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Nehmen die Patienten Wahlzahnärzte in Anspruch erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Zuschusszahlungen.

 


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