Rotkreuz-Markt: Neue Einkommensgrenzen für den Einkauf
VÖCKLAMARKT. In Oberösterreich hilft die landesweit größte humanitäre Hilfsorganisation Menschen in finanziellen Notlagen mit den Rotkreuz-Märkten. Zum 1. Jänner 2022 wurden die Einkommensgrenzen angepasst.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verschärfen den Alltag auf vielen Ebenen. Für Menschen in finanziell schwierigen Situationen sind die steigenden Kosten für Wohnungsmieten, Energie und Treibstoff echte Herausforderungen. Finanzielle Sorgen führen oftmals auch zu sozialen und seelischen Schwierigkeiten.
„Um ihnen zu helfen, starteten wir 2012 mit unserem Rotkreuz-Markt“, berichtet uns Helmut Bachinger, der gemeinsam mit seiner Frau Ursula den Rotkreuz-Markt in Vöcklamarkt ins Leben gerufen hat. Der Markt bietet Waren des täglichen Gebrauchs zu stark reduzierten Preisen an. Um auch wenig mobilen Menschen diese Einkaufsmöglichkeit zu bieten, wurde extra ein Zubringerdienst eingerichtet. Informationen dazu gibt es auf dem Gemeindeamt Vöcklamarkt oder unter Tel. 0664/8234406.
Einkommensgrenzen neu angepasst
Damit Menschen in einem Rotkreuz-Markt einkaufen können, brauchen sie eine Einkaufsberechtigungskarte, welche bei jedem Einkauf vorzuzeigen ist. Sie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese wurden zum 1. Jänner 2022 angepasst: Ein-Personen-Haushalte bis 1.200 Euro (bisher 1.000 Euro); Zwei-Personen-Haushalte bis 1.700 Euro (bisher 1.500 Euro); für jedes Kind zusätzlich bis zu 300 Euro (bisher 250 Euro). Informationen zur Ausstellung der Einkaufsberechtigungskarte sind bei der Sozialberatungsstelle in Vöcklamarkt (Monika Frank, Tel. 07682/39527) erhältlich.
Das wöchentliche Einkaufslimit ist geregelt und beläuft sich derzeit auf 30 Euro pro Woche. Kunden benötigen dazu einen Einkommensnachweis, einen Meldezettel sowie einen Lichtbildausweis.


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