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Landesrechnungshof prüft Grundstückskäufe in Unterach

Thomas Leitner, 17.05.2023 08:25

UNTERACH. Der Landesrechnungshof hat mit seinem Bericht über die Sonderprüfung „Förderung von Grundstücksankäufen in der Gemeinde Unterach am Attersee durch das Land OÖ“ im Vorjahr insgesamt vier Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Die Folgeprüfung zeigt, dass diese Empfehlungen umgesetzt bzw. in Umsetzung sind oder zumindest erste Schritte gesetzt wurden.

Blick auf Unterach (Foto: Tom Leitner)
Blick auf Unterach (Foto: Tom Leitner)

Mit dem Ziel, mehr öffentliche Badeplätze zu schaffen, hatte das Land Oberösterreich mit 2,8 Millionen Euro den Kauf von zwei Seegrundstücken in Unterach am Attersee gefördert. Die Gemeinde verpachtete allerdings 2019 ein Drittel des Grundstücks an einen Investor. Laut den Grünen war bei beiden Grundstücksankäufen die Höhe der zugesagten BZ-Mittel willkürlich bemessen. Finanzierungszusagen sind durch den politisch Zuständigen ganz ohne Bedarfsprüfung durch die zuständige Fachabteilung erfolgt.

„Es waren wir Grüne, die die Causa Unterach ins Rollen gebracht und den LRH 2021 mit der Prüfung beauftragt haben. Eine Causa, die den legeren Umgang mit Steuergeld klar aufgezeigt hat und der Gemeinde durch einen dubiosen Immo-Deal weniger statt mehr freien Seezugang gebracht hat. Das wird jetzt unterbunden. Denn laut dem heute vorgelegten Folgeprüfungsbericht wurden mittlerweile die Richtlinien zur Gemeindefinanzierung Neu entsprechend angepasst. Natürlich werden wir Grüne den gesamten Komplex weiter genau verfolgen“, kommentiert der Grüne Klubobmann Severin Mayr den Folgebericht des LRH zur Causa Unterach. 

Prüfung durch Landesrechnungshof

In seiner Prüfung hat der Landesrechnungshof (LRH) 2022 auf eine umfassende Regelung für Finanzierungen von Sonderprojekten in den oberösterreichischen Gemeinden gedrängt. Das Land OÖ hat diesbezüglich zwei Empfehlungen vollständig umgesetzt. Die Regelung für Sonderfinanzierungen wurde konkretisiert, im Speziellen auch für Grundstücksankäufe wie in den geprüften Fällen in der Gemeinde Unterach.

„Zwischenzeitlich ist klargestellt, in welchen Fällen bzw. in welcher Höhe Grundstücke durch Bedarfszuweisungsmittel mitfinanziert werden dürfen“, erklärt LRH-Direktor Rudolf Hoscher. Für die Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln hat das Land OÖ konkretere Modalitäten definiert. „Die neue Regelung ist gerade bei den Sonderprojekten deutlich transparenter und objektiver. Damit ist sogar eine deutlich höhere Förderquote beim Ankauf von Seegrundstücken möglich als in den geprüften Fällen in der Gemeinde Unterach – allerdings nur, wenn der freie Seezugang auch langfristig erhalten bleibt“, sagt Hoscher.

Kritik an Bedarfszuweisungsmitteln

Kritisiert hat der LRH weiters die Auszahlung von 800.000 Euro an Bedarfszuweisungsmitteln für den Grundstücksankauf „Areal Goldener Anker“, weil diese von der Gemeinde nicht zweckentsprechend verwendet werden konnten. Mittlerweile sind durch eine Sondertilgung im April 2022 und die erste reguläre Darlehenstilgung drei Viertel der eingegangenen Bedarfszuweisungsmittel für den Grundstücksankauf zweckentsprechend verwendet. Der Restbetrag von 200.000 Euro wäre von der Gemeinde Unterach bis Mitte Mai 2023 ans Land OÖ zurückzubezahlen und könnte zur nächsten Darlehenstilgung Ende 2023 wieder angefordert werden. Zum Zeitpunkt der Prüfung (April 2023) war die Gemeinde diesbezüglich noch säumig. Änderungen hat der LRH bei der generellen Verteilungssystematik von Gemeindemitteln angeregt.

„Die Nachteile für eher kleine, aber finanzkräftige Gemeinden wie Unterach wurden noch nicht abschließend gelöst, nur erste Schritte gesetzt“, unterstreicht der LRH-Direktor. Das Land OÖ hat aber angekündigt, sich näher mit einer aufgabenorientierten Verteilung sowie der Einbeziehung zentralörtlicher Aufgaben der Gemeinden in die „Gemeindefinanzierung Neu“ zu beschäftigen.

Hoscher sieht dies grundsätzlich positiv. Die regionale Verteilungsproblematik hat der LRH bereits in früheren Prüfungen, zum Beispiel der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg im Jahr 2019, thematisiert. „Schon damals haben wir dem Land OÖ empfohlen, den Standortgemeinden auf Basis eines regionalen Infrastrukturplanes einen jährlichen Fixbetrag zuzugestehen, beispielsweise für den Betrieb von Hallenbädern; bisher leider ohne Erfolg“, sagt Hoscher abschließend.


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