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Fußgängerzone in Vöcklabrucker Innenstadt eröffnet

Emma Salveter, 31.07.2023 16:23

VÖCKLABRUCK. Vertreter der Gemeindepolitik eröffneten die neue FUZO in der Vöcklabrucker Innenstadt. Ziel ist es, den Durchzugsverkehr zu reduzieren. Verkehrsmessungen haben nämlich ergeben, dass zwei Drittel aller Autos den Stadtplatz ausschließlich zur Durchfahrt nutzen, also hier gar nicht einkaufen.

 (Foto: Stadtgemeinde Vöcklabruck)
(Foto: Stadtgemeinde Vöcklabruck)

„Dieser Zustand war untragbar. Wir mussten gemeinsam eine Lösung finden“, so Bürgermeister Peter Schobesberger. „Ich wünsche mir viele Besucher und Kunden in der Innenstadt, die unsere FUZO mit Leben erfüllen.“

Das neue Verkehrskonzept sieht folgende Änderungen vor:

Oberer Stadtplatz wird zur „Sommer-Fußgängerzone“

Von 1. April bis 31. Oktober wird von 12:30 Uhr bis 24 Uhr der obere Bereich des Stadtplatzes für Fahrzeuge gesperrt. Dadurch entsteht die „Sommer-Fuzo“, die zur Attraktivierung des Stadtplatzes und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen wird. Während der Fußgängerzone ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Mini-FUZO

In der Hinterstadt von der Buchhandlung Neudorfer bis zur Einmündung in den Stadtplatz wird ganzjährig und 24 Stunden am Tag eine Fußgängerzone eingerichtet. Das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt.

Änderung der Einbahn in der Mühlbachgasse

Die Einbahn in der Mühlbachgasse zwischen Parkstraße und Stadtsaal-Garage wird umgedreht. Somit kann man, von der Vorstadt kommend, in die Mühlbachgasse einbiegen und auf kurzem Weg in Richtung Salzburger Straße (Hofer/Spar) fahren. Diese Maßnahme wird ebenfalls den Stadtplatz entlasten.

Einbahnführung Kirchen- und Postgasse

Beide Gassen in der Hinterstadt behalten die Einbahnführung. NEU: PKW können zukünftig von der Salzburger Straße/Graben kommend in die Kirchengasse einbiegen, in Richtung Stadtpfarrkirche/Heimathaus und über die Postgasse wieder in den Graben fahren. Aufgrund der Straßenverhältnisse wird es dort ein LKW-Fahrverbot geben, eine Ladezone wird eingerichtet.

Begegnungszone 

Die Kirchen- und die Postgasse werden zu Begegnungszonen. Dort gilt also ein Tempolimit von 20 km/h.


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