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Sanierungsverfahren über INOCON Technologie GmbH eröffnet

Emma Salveter, 19.12.2023 15:36

ATTNANG-PUCHHEIM. Heute wurde über das Vermögen der INOCON Technologie GmbH, Wiener Straße 3, das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Wels eröffnet. Es ist geplant, das Unternehmen zu restrukturieren und fortzuführen.

Symbolfoto (Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com)
Symbolfoto (Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com)

Es handelt sich um ein Unternehmen für Schweißtechnik, Sondermaschinenbau, Oberflächentechnologie, Automatisierungstechnik und Fertigung von Anlagen. Gesellschafter ist die INO GmbH, Geschäftsführer ist Friedrich Pesendorfer. Es sind 35 Dienstnehmer betroffen und 120 Gläubiger. Aktiva belaufen sich auf 1,236.000 Euro und Passiva auf 7,275.000 Euro.

Ab sofort können Gläubigerforderungen über den KSV1870 bis zum 07.03.2024 angemeldet werden. Mail: insolvenz.linz@ksv.at

Die Antragstellerin wurde 2019 gegründet und fertigt Anlagen für viele Industriesparten. Der Exportanteil beträgt über 90 Prozent. Die Wurzeln des Unternehmens reichen bis ins Jahr 1994 zurück. Seit 2012 entwickelt das Traditionsunternehmen auch Anwendungen im Bereich des Plasma-Beschichtens auch auf sensiblen Oberflächen (Papier, Kunststoff, Glas).

Laut Angaben im Insolvenzantrag liegen die Ursachen für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit im Konjunktureinbruch des zweiten Quartals 2023. Die Antragstellerin ist primär für die Automobilindustrie tätig, insbesondere im Bereich der Technologien für Verbrennungsmotoren. Dieser Bereich wird zunehmend von Elektromotoren und anderen alternativen Antriebssystemen abgelöst. Es wurde versucht dem Kostendruck durch Personaleinsparungen entgegenzuwirken.

Zum Insolvenzverwalter wurde Gerhard Eigner, Rechtsanwalt in Wels bestellt.

Es ist geplant das Unternehmen in restrukturiertem Umfang fortzuführen. Die Schließung des Teilbereiches „Planung Großprojekte ohne eigene Technologien“ ist beabsichtigt.

Den Gläubigern wird ein 20 prozentiger Sanierungsplan angeboten (derzeit eingebracht im Mindesterfordernis von 20 Prozent zahlbar binnen 24 Monaten).

Die erste Gläubigerversammlung und Prüfungstagsatzung findet am 21.03.2024 am Landesgericht Wels statt. „Am 18.04.2024 werden die Gläubiger am Landesgericht Wels über den eingebrachten Sanierungsplan verhandeln und abstimmen“ berichtet Petra Wögerbauer vom KSV1870, der die Interessen der Gläubiger in diesem Verfahren vertritt. Die Angaben des schuldnerischen Unternehmens konnten in der kurzen Zeit noch nicht ausreichend überprüft werden.

 


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