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BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der vorgemerkten  Personen um 4,7 Prozent verringert. Ende November 2016 waren beim Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya somit 712 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind um 84 Betroffene mehr als im Vormonat.

„Die Arbeitslosigkeit im Bezirk ist gegenüber dem Vergleichszeitpunkt des Vorjahres sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern gesunken. 325 vorgemerkte Frauen bedeuten ein Minus von 21 (oder – 6,1 %), 387 Männer ein Minus von 14 (oder – 3,5 %). Die in diesem Indikator nicht enthaltene Zahl der Arbeitslosen in Schulungen des AMS ist im Vergleich zum Vorjahr um 35 (oder + 30,4 %) auf insgesamt 150 gestiegen“, informiert die Geschäftsstellenleiterin des AMS Waidhofen/Thaya, Edith Zach.

Somit waren Ende November 2016 in Summe 862 Personen, davon 712 Arbeitslose und 150 Personen in Schulung beim AMS Waidhofen/Thaya vorgemerkt, was exakt dem Wert des Vorjahresstichtages entspricht.

Mit Ende November waren 58 offene Stellen (davon 30 sofort verfügbar) beim AMS Waidhofen/Thaya gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von eine Stelle. Den zehn Lehrstellensuchenden stehen neun offene Lehrstellen (alle nicht sofort verfügbar) zur Verfügung.

AMS prüft Ergänzungszahlungen

„Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes hat das Arbeitsmarktservice die Berechnung der Familienzuschläge für all jene Personen geändert, die auf Basis des geringen Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe einen Ergänzungszuschlag auf den Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten“, erklärt Geschäftsstellenleiterin Zach. Von dieser neuen Rechtsprechung können Personen betroffen sein, die zwischen dem 1. September 2010 und dem 23. Februar 2016 Leistungen des AMS bezogen haben.

Worum geht es genau?

Der Grundbetrag – der Hauptteil des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe – wird unverändert berechnet, hier ändert sich nichts. Bei niedrigen Leistungsbezügen ist der Leistungssatz grundsätzlich auf den Ausgleichszulagenrichtsatz aufzustocken und erst dann sind zusätzlich Familienzuschläge hinzuzurechnen. Der Familienzuschlag in Höhe von 0,97 Euro pro Tag wird für versorgungspflichtige Kinder gewährt.

Vor dem 24. Februar 2016 wurden zuerst die Familienzuschläge zum Grundbetrag hinzugerechnet und erst danach erfolgte die Aufstockung auf den Ausgleichzulagenrichtsatz.

„Wir prüfen ab sofort auf Antrag auch Leistungsbezüge zwischen dem 1. September 2010 und dem 23. Februar 2016 um festzustellen, ob hier durch eine mögliche Berechnungsdifferenz Nachzahlungen erfolgen können“, informiert Zach.

Der Antrag kann aber nur zu einer Nachzahlung führen, wenn - im Zeitraum zwischen 1. September 2010 und 23. Februar 2016 eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wurde UND - für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen bzw. Unterhalt bezahlt wurde UND - der Leistungsanspruch für zumindest einen Tag auf Basis eines durchschnittlichen Monatseinkommens zwischen 1.210 und 2.130 Euro bemessen wurde (die Bemessungsgrundlage findet man auf den Mitteilungen des AMS, mit denen die Kunden über die Zuerkennung der Leistung informiert werden).

Trifft einer dieser Punkte nicht zu, kommt es zu keiner Nachzahlung.

„Da Anträge, die gestellt werden, bei denen aber kein Anspruch auf Nachzahlung besteht, die Bearbeitung jener Anträge verzögert, bei denen ein Anspruch besteht, bietet wir unseren Kunden an,  sich bei uns zu erkundigen, ob ein Anspruch auf eine Nachzahlung besteht,“ informiert Zach weiter. Eine weitere Möglichkeit ist, mit Hilfe des Online Ratgeber „Nachzahlung des Ergänzungsbetrages“ auf der Homepage des AMS (www.ams.at/nachberechnung) zu überprüfen ob ein Anspruch besteht. Der Antrag kann NUR beim AMS eingebracht werden. Betroffene sollen das ausgefüllte Antragsformular über das eAMS-Konto übermitteln oder persönlich bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS einbringen. In Niederösterreich sind rund 41.500 Personen davon betroffen. Aufgrund der erwarteten Menge kann die Bearbeitung des einzelnen Antrags bis zu einigen Monaten dauern.


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