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WAIDHOFEN/YBBS. Der Jahreswechsel steht unmittelbar bevor und damit auch die Silvesterfeierlichkeiten. Farbenprächtige Feuerwerke mögen ein schöner Anblick sein, jedoch stellen sie eine erhebliche Luft- und Lärmbelastung dar.In und nach der Silvesternacht steigen die Feinstaubwerte massiv an und sind vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht.

Feuerwerke heben die Feinstaubbelastung immens an. Foto: Dmytro Balkhovitin/Shutterstock.com
Feuerwerke heben die Feinstaubbelastung immens an. Foto: Dmytro Balkhovitin/Shutterstock.com

Ultrafeinstaubpartikel sind mit giftigen Metalloxiden beladen und sind somit nicht nur für das Klima schädlich, sondern auch für die Gesundheit von Mensch und Tier. Die Stadt Waidhofen ersucht generell um Zurückhaltung bei der Verwendung von Knall- und Feuerwerkskörpern. „Im Sinne eines guten Miteinanders kann man Silvester auch ohne großen Lärm feiern. Es gibt durchaus nette Alternativen für einen wunderschönen Rutsch ins neue Jahr“, betont WVP-Bürgermeister Werner Krammer.

Gesetz regelt Um- und Zugang zu Pyrotechnik

Darüber hinaus sind die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich ganz klar:Laut österreichischem Pyrotechnikgesetz gelten für den Besitz und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen genaue Altersbeschränkungen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ab 12 Jahren verwendet werden. Sie stellen eine sehr geringe Gefahr dar und sind für die Verwendung in Wohngebäuden bestimmt. Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist erst ab 16 Jahren erlaubt. Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen, im Ortsgebiet jedoch grundsätzlich verboten sind. Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F3, F4, T2 und S2 sowie von Anzündmitteln der Kategorie P2 (solche, die eine große Gefahr darstellen) sind nur aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Jeder pyrotechnische Gegenstand muss sichtbar und gut lesbar gekennzeichnet sein – hier muss auch die jeweilige Kategorie enthalten sein. Abgesehen davon dürfen Feuerwerke keinesfalls in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen oder in der Nähe von Krankenanstalten, Kirchen oder Alters- und Erholungsheimen verwendet werden.


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