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NÖ. Mit Unterstützung der ÖGK kann die NÖ Ärztekammer den am meisten gefährdeten niedergelassenen  Ärzten wirksame Schutzmasken zur Verfügung stellen. 

Fünf Schutzmasken pro Ordination werden zur Verfügung gestellt. Foto: Dech St/Shutterstock.com
Fünf Schutzmasken pro Ordination werden zur Verfügung gestellt. Foto: Dech St/Shutterstock.com

„Die niedergelassene Ärzteschaft leistet in diesen Zeiten der schweren Krise wichtige und unersetzliche Arbeit für die Bevölkerung und muss bestmöglich geschützt werden, um die Versorgung der Patienten aufrechterhalten zu können,“ unterstreicht der Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, Dr. Christoph Reisner, MSC.

Nicht genug Schutz

Leider gibt es in Österreich nicht genügend Schutzkleidung, Schutzbrillen und Schutzmasken für das gesamte Gesundheitspersonal. „Wir sind daher sehr froh, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) jenen niederösterreichischen Vertragsärzten, deren Risiko am höchsten ist, mit SARS-CoV-2-infizierten Personen in Kontakt zu kommen, nun 6.400 FFP3 Masken zur Verfügung stellt.“

Jeweils fünf Masken pro Ordi

Die Landesstelle NÖ der ÖGK hält für niedergelassene Vertragsärzte für Allgemeinmedizin sowie Vertragsfachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, für Kinder- und Jugendheilkunde sowie Vertragsfachärzte für Innere Medizin inklusive Vertragsärzte für Pneumologie ab morgen (18. März) in der Früh jeweils fünf Atemschutzmasken der Klasse FFP3 pro Ordination bereit. MR Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident der Ärztekammer für Niederösterreich und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, betont angesichts der Restriktionen auf bestimmte Fachgruppen: „Hätten wir selbst Masken in ausreichender Zahl, würden wir diese sehr gerne allen unseren Ärzten großzügig zur Verfügung stellen. Im Augenblick müssen wir aber zusammenhalten, um diese für alle von uns sehr herausfordernde Situation bestmöglich zu meistern.“

Appell an Bevölkerung

Die NÖ Ärztekammer appelliert nochmals an die Bevölkerung, nur in die Arztordinationen zu kommen, wenn es unbedingt erforderlich ist und nach telefonischer Rücksprache. Keinesfalls ist eine Ordination aufzusuchen, wenn man Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweist. In letzterem Fall ist unbedingt 1450 zu kontaktieren.


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