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Kautionsdarlehen für Gemeindewohnungen

Karin Novak, 30.01.2020 11:33

WAIDHOFEN/YBBS. Oft ist es schwierig beim Umzug in eine neue Wohnung die erforderliche Kaution aufzubringen. Viele Wenigverdiener oder armutsbetroffene Menschen haben dieses Geld einfach nicht zur Verfügung. Seit 1. Jänner greift das Sozialamt bedürftigen Waidhofnern hier unter die Arme.

Vizebürgermeister Armin Bahr, Birgit Fabian (Leiterin Referat Familie, Jugend und Soziales) und Stadtrat Franz Sommer (v. l.). Foto: Stadt Waidhofen

Einkommensschwache Menschen, die eine Gemeindewohnung beziehen, können künftig um ein Kautionsdarlehen ansuchen. „Damit wollen wir jenen Menschen eine kleine Starthilfe geben, die sich den Umzug in eine eigene Wohnung sonst nicht leisten könnten“, erklärt WVP-Stadtrat Franz Sommer.

Wer hat Anspruch auf ein Kautionsdarlehen?

Einen Antrag können Personen mit Hauptwohnsitz in Waidhofen a/d Ybbs stellen

 deren Einkommen unter dem zweifachen Richtwert der Sozialhilfe für Einzelpersonen liegt,

 die keinen Anspruch auf ein Kautionsdarlehen nach dem NÖ Sozialhilfe Ausführungsgesetz haben und

 die eine Kaution aus eigenen finanziellen Mitteln nicht aufbringen können.

Anträge müssen beim Referat für Familie, Jugend und Soziales im Magistrat Waidhofen a/d Ybbs gestellt werden. „Der im Sozialausschuss entwickelte Kautionsfonds ist ein wichtiger Schritt um Wohnen in Waidhofen wieder leistbar zu machen! Die nächsten Schritte müssen die Revitalisierung sowie die Errichtung von Gemeindewohnung sein“, so SPÖ-Vizebürgermeister Armin Bahr.


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