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WELS. Eine 65-jährige Welserin wurde per Brief von einer Anwaltskanzlei aufgefordert, rund 300 Euro zu überweisen, um ein Inkassoverfahren abzuwenden. 

Die Frau hätte auf ein belgisches Konto einzahlen sollen. Foto: Wodicka
Die Frau hätte auf ein belgisches Konto einzahlen sollen. Foto: Wodicka

Die Frau aus Wels erhielt Anfang November einen Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt am Main, datiert mit 25. Oktober 2018. Beim Schreiben handelte es sich um eine Zahlungsaufforderung mit dem Betreff „Eilt-Inkassoverfahren“ und die Frau wurde darin aufgefordert rund 300 Euro zu bezahlen.

Anwaltskanzlei existiert nicht

Die Frau tätigte zuvor nie eine Warenbestellung und hat auch sonst keine offenen Rechnungen. Den Betrag sollte sie auf ein belgisches Konto überweisen. Erhebungen ergaben, dass die angeführte Rechtsanwaltskanzlei nicht existiert. Von der Frau wurde keine Zahlung geleistet.

Die Polizei bittet hier um besondere Vorsicht.


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