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WELS. Der Vorfall erschütterte im Mai des Vorjahres ganz Österreich. Ein 30-jähriger Serbe hatte seine Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Blumengeschäft fast totgeprügelt. Die 32-jährige liegt mit massiven Hirnschäden seither im Wachkoma. Am Landesgericht fand die Verhandlung statt. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Am Landesgericht Wels fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Am Landesgericht Wels fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Anklageschrift zeichnete ein Bild von Kontrollwahn, Eifersucht  und Gewalt. Die Frau trennte sich nach neun Jahren Ehe von ihrem Mann. Mehrere Gewaltausbrüche und extreme Kontrolle durch den 30-Jährigen waren der Normalzustand für die 32-Jähige. Laut Anklage soll der Täter sein Opfer auch vor den Augen der gemeinsamen Tochter misshandelt haben.

Auch nach der Scheidung ließ der Mann nicht ab. Er begann seine Ex-Frau zu stalken. Am 7. Mai ist er vor dem Blumengeschäft mit dem Auto hupend auf und ab gefahren sein. Sie schrieb noch ihrem Schwager, dass sie ein „ungutes Gefühl“. Der Ex-Mann betrat dann das Geschäft. Die Anklageschrift beschreibt was dann passierte. Die 32-jährige ging in den hinteren Teil des Ladens. Der Ex-Mann folgte ihr. Mit einem Schlag streckte er sie zu Boden und trat ihr der Ferse 15 Mal auf den Kopf. Dann verließ er seelenruhig das Geschäft. Als er auf die Festnahme durch die Polizei wartete, sagte er zu der Besitzerin den Ladens: „Eine Rettung braucht´s eh nimmer“. Dem späteren eintreffenden Schwager raunte er noch zu: „“Du hättest der Erste sein sollen, jetzt bist du halt der Nächste.“

Gerichtsgutachterin Heidi Kastner erklärte vor Gericht, dass der Mann zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen war. Der genaue Befund ihrer Diagnose: chronisch paranoide Schizophrenie. Das machte die Einweisung in eine Anstalt möglich anstatt einer Haftstrafe.

Die Geschworenen bestätigten die Anklagepunkte – versuchten Mord und gefährliche Drohung. Der Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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