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Digitale Maibaumlandkarte bringt Klarheit beim Maibaumstehlen

Gertrude Paltinger, BSc, 22.04.2019 17:39

WELS/WELS-LAND/OÖ. Die Landjugend Oberösterreich hat rund um die Themen Maibaumaufstellen und Maibaumstehlen einen Leitfaden erstellt – die digitale Maibaumlandkarte. Auf www.doris.ooe.gv.at oder www.ooelandjugend.at kann man sich informieren, wo welche Bräuche üblich sind.

Maibaumstehlen ist Brauchtum, aber trotzdem gilt einiges zu beachten. Foto: privat
Maibaumstehlen ist Brauchtum, aber trotzdem gilt einiges zu beachten. Foto: privat

Vor allem was das Stehlen betrifft, gibt es unterschiedlichste Auslegungen der Bräuche und Regelungen. Durch einen Blick auf die digitale Maibaumlandkarte können Unstimmigkeiten vermieden werden. Außerdem sind auf den Webseiten allgemein gültige Richtlinien zum Maibaumstehlen zu finden.

Unterschiedliche Bräuche in den Gemeinden

So kann man über die Maibaumlandkarte erfahren, dass zum Beispiel in Gunskirchen ein Baum gestohlen werden darf, sobald er gefällt und geschält ist. Ein bereits stehender Maibaum darf in Gunskirchen bis 3 Uhr am Abend des Aufstellens gestohlen werden. Genauso wie in Gunskirchen darf in Pichl ein lagernder Maibaum vom Fällen bis zum Aufstellen gestohlen werden.

In Buchkirchen und Eberstalzell wiederum darf ein Baum drei Tage vor dem Aufstellen gestohlen werden und ein stehender Baum darf gar nicht mehr gestohlen werden. Auch in Thalheim und Pichl ist es laut Maibaumlandkarte nicht üblich einen stehenden Maibaum zu stehlen. Ein Maibaumtaferl darf allerdings schon vom stehenden Maibaum gestohlen werden. Hier gibt es unterschiedliche Zeitbegrenzungen.

Unterschiedlich ist auch die Entfernung ab wann ein Maibaum als gestohlen gilt. In Thalheim muss der Baum 100 Meter vom Lagerort weggebracht werden ohne dass ein Bewacher die Hand auf den Maibaum legt, damit er als gestohlen gilt. In Gunskirchen gilt eine Entfernung von 50 Metern. In Pichl heißt es, muss ein Baum 200 Meter vom Lagerort weggebracht werden, ohne entdeckt zu werden, dann gilt der Maibaum als gestohlen. In Eberstalzell wiederum gilt 50 Meter ab Gemeindegrenze.

Allgemein Gültiges

Eines gilt allerdings für alle - ausgelöst wird das Diebesgut mit einer Jause und einem Getränk - die Menge ist Verhandlungssache.

Wichtig: Gewaltaktionen und Sachbeschädigungen oder gar das Zersägen eines Maibaumes gehören nicht mehr zum Brauchtum. Alle Stehler haben sorgsam mit dem Diebesgut umzugehen.

Man sieht - ein Blick auf die Maibaumlandkarte lohnt sich - www.ooelandjugend.at oder www.doris.ooe.gv.at


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