Klinikum Wels-Grieskirchen: Abläufe neu geregelt
WELS. Es ist dies ein langsames Zurückkehren zur Normalität, die im Klinikum begonnen hat. Das Besuchsverbot bleibt aber weiter aufrecht. Es gilt im gesamten Bereich MNS-Pflicht, sowie Abstandhalten und Handhygiene.
Mit Ausnahme der Akutambulanzen werden alle weiteren als Terminambulanzen geführt. Patienten sind dazu angehalten, ihre Termine pünktlich wahrzunehmen. Der Einlass durch die Schleuse ins Klinikum ist maximal eine halbe Stunde vorher gestattet.
In einigen Fachbereichen werden die Ambulanzzeiten ausgeweitet. Die Patienten werden von den jeweiligen Abteilungen informiert. Das gilt auch für diejenigen, bei denen aufgrund der Corona-Krise der Termin abgesagt werden musste.
Die Schleusen und Zugangsbeschränkungen an den Klinikum-Standorten Wels und Grieskirchen bleiben weiterhin aufrecht. Aufgrund des steigenden Patientenaufkommens bei Wiederaufnahme der planbaren Leistungen wird am Standort Wels ein zweites Zelt für Wartende oder Begleitpersonen aufgestellt.
Die Infektionsambulanz in Wels wurde auf die Isolationsstation verlegt. Dort erfolgt die weitere Abklärung von COVID-19-Verdachtsfällen.
Notfälle werden weiterhin sofort behandelt. Um für diese die Triagierung zu beschleunigen, sollen zukünftig auch Akutpatienten telefonisch angekündigt werden. Patienten mit Beschwerden kontaktieren vor dem Spitalsbesuch die Gesundheitshotline 1450, ihren Hausarzt als erste Anlaufstelle bzw. den Hausärztlichen Notdienst unter der Nummer 141. Dieser entscheidet, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist.
Besuchsregelung: Generell gilt absolutes Besuchsverbot. In den Ausnahmefällen Palliativpatienten, Kinder und Entbindungen (nicht allerdings vor oder nach der Entbindung auf der Station) ist pro Tag und Patient ein Besucher erlaubt. In den Ausnahmefällen sterbende Patienten und Patienten in akuterLebensgefahr sind pro Tag und Patient zwei Besucher erlaubt.
Zutrittsbeschränkungen: Aufgrund der aktuellen Situation ist der Zutritt zum Klinikum für externe Personen generell untersagt und nur in genehmigten Einzelfällen möglich. Bei Patienten mit Demenz, Gehörlosen und Menschen mit einer sonstigen Einschränkung ist je eine Begleitperson erlaubt.
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