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Faire Aufteilung der Gesamtkosten bei Investitionen bei der Feuerwehr

Gerald Nowak, 25.03.2021 10:54

WEISSKIRCHEN. Der Gemeinderat hat einstimmig eine Petition an das Land Oberösterreich verabschiedet. Es geht um die nicht mehr zeitgemäßen Normkosten für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser.

Vizebürgermeister Patrick Krutzler, Kommandant Thomas Stadlbauer, Bürgermeister Norbert Höpoltseder, Landtagskandidatin Heidi Straus (v. l.) fordern eine faire Kostenaufteilung bei Pflichtanschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen. F: privat

Bei der Petition wird die Landesregierung aufgefordert, die nicht mehr zeitgemäßen Normkosten für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser zu evaluieren und an die tatsächlichen Gesamtkosten anzupassen. Die Freiwillige Feuerwehr muss ausbauen. Mit dem Abschluss des GEP-(Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung) Prozesses ergab sich die Einstufung in die Pflichtbereichsklasse 4 und damit die Verpflichtung zur Beschaffung eines Rüstlöschfahrzeuges 2022 und im Jahr 2025 zum Neubau eines Feuerwehrhauses mit 6,5 Toren.

Bei den Vorbereitungen stellte sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten laut BBG (Bundesbeschaffungs GmbH)  von den zur Förderung herangezogenen Normkosten des Landes wesentlich abweichen. Sie gehören dringend evaluiert und an den neuesten Stand angepasst. „Wenn man alles überprüft, dann bleiben die Gemeinde und die Feuerwehr beinahe auf zusätzlichen 50.000 Euro sitzen, die aus der Differenz zwischen tatsächlichen Gesamtkosten und den zur Förderung herangezogenen Normkosten entstehen. Zur Erklärung: Bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen werden die Kosten zwischen Gemeinde und Land an Hand der Normkosten aufgeteilt. Dadurch, dass diese Normkosten jedoch nicht den Anschaffungskosten entsprechen, wird defacto der Prozentschlüssel zu Ungunsten der Gemeinden und Feuerwehren verschoben. Das Land schiebt uns hier einfach Kosten, für die Pflichtausrüstung wohlgemerkt, die uns wiederum das Land vorschreibt, unter“, ist SP-Bürgermeister Norbert Höpolts­eder verärgert.

SP-Vizebürgermeister Patrick Krutzler ergänzt dazu: „Neue Fahrzeuge sind laut der Ausrüstungs- und Planungsverordnung für eine Zielnutzungsdauer von 25 Jahren und mehr ausgelegt, sodass die Beschaffungsentscheidung für die Zukunft gedacht werden muss. Ein Einsatzfahrzeug, das lediglich dem Ist-Mindeststandard genügt, sollte daher meiner Meinung nach gar nicht angeschafft werden dürfen.“


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