WELS. Schon bei der Urteilsverkündung zeigte der Welfenprinz seinen Unmut über das Urteil: Zehn Monate bedingt und fünf Weisungen. Er legte Berufung ein, heißt es laut Anfrage der Austria Presse Agentur. Das Urteil vom Dienstag wird somit nicht rechtskräftig. Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung beim Gericht eingelangt.
Die fünf Weisungen sind ihm ein Dorn im Auge: Er darf nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. So heißt es im Urteil. Nun ist das Oberlandesgericht Linz am Zug.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden