Streuen bei Glatteis, private Grundeigentümer aber bitte kein Salz
WELS/WELS-LAND. Glatteis und der erste Schnellfall stehen bevor. Hier sind Haus- und Grundstückseigentümer in Ortsgebieten verpflichtet, die öffentlichen Gehsteige, Geh- und Radwege, Stiegenanlagen entlang ihrer Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen zu säubern. Dabei appelliert die Stadt Wels, schädliche Chemikalien und Streusalz nicht zu verwenden, zum Schutz der Haustiere.
Besonders empfindlich sind hier Hunde, von denen es aktuell in Wels etwas mehr als 2.100 gibt: „Durch die Kombination von Splitt, Salz und Eis verklumpt das Fell an den Pfoten. Es entstehen oft Probleme wie Scheuerstellen, die wiederum zu Rissen in der Hornhaut und sogar Ekzemen führen können“, erklärt der Österreichische Tierschutzverein. Dieser bietet unter tierschutzverein.at/streusalz sowie unter der Telefonnummer 0662/843 255 nützliche und wertvolle Tipps zum Thema an. Tierfreundlichere Mittel gegen Eisglätte sind etwa Sand oder auch Rollsplitt.
Die Verpflichtung für Haus- und Grundstückseigentümer zum Säubern und Streuen ist in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Sie besteht an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6 bis 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 20 Uhr entlang der gesamten Liegenschaft. Das gilt bei öffentlichen Gehsteigen, Geh- und Radwegen sowie Stiegenanlagen. In Straßen oder Fußgängerzonen ohne Gehsteig ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen.
Achtung: Das Ablagern von Schnee auf der Straße oder dem Gehsteig ist – außer nach vorherigem Einholen einer behördlichen Bewilligung – verboten!
Nähere Auskünfte zu den rechtlichen Regelungen des Winterdienstes gibt es unter www.wels.gv.at auf der Startseite, bei der Dienststelle Bau-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten per E-Mail unter bgv@wels.gv.at oder unter Tel. 07242/235-5740 sowie in der Novemberausgabe des Amtsblattes.
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