WELS/EFERDING. Bezugnehmend auf den Artikel „Gefahr durch Biber in Wels-Land“ in der Welser Tips-Ausgabe vom 18. Juni 2025 hat die Redaktion einen Leserbrief von Fritz Obermair aus Eferding erreicht.
Ich möchte ihnen für ihren Artikel „Gefahr durch Biber in Wels-Land“ (https://www.tips.at/nachrichten/wels/wirtschaft-politik/687621-gefahr-durch-biber-in-wels-land) danken, da sie endlich die Realitäten in den Blick nehmen. Viel zu lange schon herrscht leider die Meinung, wenn es eh nur Bauern betritt, was soll´s. Es wäre interessant, wer nicht aller auf den Plan treten würde, wenn es sich statt der im Artikel angeführten überschwemmten 4,5 Hektar nicht um Felder, sondern um 45 Einfamilienhäuser zu je 1.000 Quadratmeter handelte, die mehrmals im Jahr unter Wasser gesetzt werden.
Der Biber wird in Oberösterreich deshalb (noch) nicht als Problem wahrgenommen, weil alle Schäden die durch Biber an Dämmen, Straßen und Wegen oder an sonstiger öffentlicher Infrastruktur verursacht werden, nicht zahlenmäßig als Biberschäden ausgewiesen werden und daher einfach aus Steuermitteln der Gemeinde beglichen werden. Es müssen also alle zahlen und da man nichts darüber liest, hört oder weiß, ist es jedem egal. Diese Schäden gehen aber oft in die Hunderttausende Euro, wie diverse Fälle zeigen, die doch ab und zu mediale Erwähnung finden.
„Politik des Dumm-Stellens“
Bislang gilt in Österreich die Politik des Dumm-Stellens: „Kost´ eh nix, also hamma a koa Problem“. Würde es eine Ausweisung von Kosten infolge Biberschäden an öffentlichen Gütern in den Gemeinde-, Landes- und Bundesbudgets und so auch eine jährliche Gesamtsumme geben, würde es manch einem Mandatar irgendwann mal sauer aufstoßen, wenn Hundertausende oder gar die eine oder andere Million Euro dafür jährlich dem Biber geopfert werden müssen.
In der Schweiz jedenfalls wollen die Kantone die Kosten von inzwischen einer Million Franken für Biberschäden an der Infrastruktur nicht mehr selbst tragen. Demnach kommt der Bund künftig für Biberschäden auf: Nach dem Willen des Parlaments muss in Zukunft der Bund zahlen, wenn Biber Straßen, Kanalböschungen und andere Infrastrukturen beschädigen. Vergütet werden heute nur Schäden, die Biber an Kulturen und Bäumen anrichteten. Der Kanton Thurgau wünscht nun auch eine Entschädigung für Schäden an Infrastrukturen. Laut einer Schätzung der Bundesverwaltung belaufen sich die Kosten schweizweit auf rund eine Million Franken.(https://www.tierwelt.ch/artikel/wildtiere/bund-kommt-kunftig-fur-biberschaden-auf-410047)
„Landwirte bleiben auf Schäden sitzen“
In Bayern werden die Schäden an agrarischer Infrastruktur seit Jahren in voller Höhe (!) abgegolten. Die Schäden sind inzwischen auf über 935.000 Euro angewachsen. (Bayern erhöht Entschädigungszahlungen für Biberschäden | top agrar)
In Österreich bleiben betroffene Landwirte auf den Schäden sitzen. Im schlimmsten Fall werden sie sogar noch zusätzlich dafür bestraft, wenn sie etwa auf von Bibern überschwemmten Flächen zur Erntezeit die Auflagen eines vorab zu meldenden Ertrages nicht erfüllen können.
Das kann so nicht mehr weitergehen!!! Bitte bleiben Sie weiter dran.
Mit freundlichen Grüßen selbst Betroffener von Biberschäden, Fritz Obermair
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