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WELS. Die Waldbrandverordnung ist in Kraft getreten.

Vzbgm. Gerhard Kroiß und FF Kommandant Roland Weber (Foto: Stadt)
Vzbgm. Gerhard Kroiß und FF Kommandant Roland Weber (Foto: Stadt)

 FP-Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß und Feuerwehrkommandant Roland Weber halten gemeinsam fest: „Ein einziger Funke am Traunufer, im Wald oder auf der Wiese genügt, um eine Katastrophe auszulösen. Wer leichtsinnig einen Waldbrand verursacht, hat außer der Strafe aufgrund der Verordnung auch noch die Kosten für den Feuerwehr-Einsatz zu tragen“. Der Griller wird nicht nur am Traunufer gerne gestartet oder ein Lagerfeuer angezündet. Das ist wirklich brandgefährlich. Der Boden ist im Kern ausgetrocknet und leicht entzündlich. Weitere Gefahrenbereiche in Wels-Stadt abseits des Traunufers sind Waldgebiete und Wiesen. Überall dort ist nicht nur Grillen und Entfachen von Lagerfeuern, sondern auch Rauchen verboten. Denn trockene Laubschichten können bereits durch kleinste Funken in Brand geraten.



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