Hauptthema bei den Beratungen: Systematische Unterentlohnung
WELS. Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der Arbeiterkammer. Tausende Arbeitnehmer aus dem Bezirk suchen Rat und Hilfe in der Bezirksstelle.

Im ersten Halbjahr 2015 wandten sich 4876 Beschäftigte mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Mitarbeiter der Arbeiterkammer, der überwiegende Teil davon telefonisch (2861). Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg hat die Arbeiterkammer in den ersten sechs Monaten des Jahres knapp 715.284 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen. Hauptthema in der Beratung und Vertretung ist aber systematische Unterentlohnung. „Immer wieder kommt es vor, dass die Einstufung beziehungsweise Bezahlung nicht den in den Kollektivverträgen vorgesehenen Lohn- und Gehaltsstufen entspricht oder dass erbrachte Leistungen und Ansprüche – wie Überstunden oder Zulagen – einfach nicht bezahlt werden. In der Arbeiterkammer Wels ist Unterentlohnung bei den Beratungsgesprächen ein Dauerthema“, erklärt die Bezirksstellenleiterin Michaela Petz. Ein Dauerbrenner sind auch Verfallsfristen. Oft verlieren Beschäftigte aufgrund kurzer Verfallsfristen in Kollektivverträgen viel Geld, obwohl sie dafür gearbeitet haben – etwa dann, wenn sie jahrelang zu wenig Lohn bezahlt bekommen, aber aufgrund der kurzen kollektivvertraglichen Fristen nur für einige Monate eine Nachzahlung erhalten. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfristen. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen.Die Forderung nach Abschaffung der Verfallsfristen ist Teil einer Parlamentarischen Bürgerinitiative der Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese beinhaltet zusätzlich noch die Forderung nach einer Informationspflicht bei Unterentlohnung.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden