Asylheime: Welser Bürgermeister fordert weitere Schließungen
WELS. Asyl-Landesrat Christian Dörfel kündigt die Schließung der größten Asylunterkunft in der Stadt an. FP-Bgm. Andreas Rabl und sein Vize Gerhard Kroiß begrüßen die Entscheidung, fordern weitere Schließungen und kritisieren ein Bundesgesetz.

1.085 Asylwerber sind aktuell in der Grundversorgung des Landes. Vor einem Jahr waren es rund 1.000 Personen mehr. „Die deutlich rückläufigen Zahlen zeigen, dass unsere Strategie wirkt. Dadurch können wir bestehende Strukturen schrittweise zurückfahren und nicht mehr benötigte Unterkünfte schließen“, so Dörfel.
An diesem Standort sind 122 Asylwerber untergebracht. Wenn diese Unterkunft geschlossen ist, dann leben in Wels aktuell noch 68 Asylwerber. In der Bahnhofstraße ist ein größeres Quartier betreut durch eine Organisation. Rabl fordert eine Schließung, „da der Integrationsdruck in Wels ohnehin schon zu hoch ist“.
Weitere Sorgen
Eine Novelle des Obsorgegesetzes mit Freitag, 12. Juni, bereitet ihm Sorgen. Wels wird oberösterreichweit die einzige Schwerpunkt-Dienststelle der Fremdenpolizei. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist künftig eine automatische Obsorge (ohne vorheriges Verfahren beim Pflegschaftsgericht) ab dem ersten Tag. „Das bedeutet laut Innenministerium durchschnittlich 800 Euro pro Tag. Wir wissen nicht, wie viele kommen oder wo wir sie unterbringen können. Wir haben jetzt schon wenig freie Plätze bei den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe!“
Diese Kosten umfassen eine Betreuung durch Sozialpädagogen bis zum 18. Lebensjahr (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 21. Lebensjahr) sowie umfassende Versorgungsposten wie Essen und Kleidung, medizinische Versorgung, Mobiltelefon und Wertkarten sowie Schulbildung und Ausbildungsmaßnahmen und die Ausgabe von Taschengeld.
Die Lage wird auch dadurch verschärft, dass es in den sozialpädagogischen KJH-Einrichtungen im Land Oberösterreich so gut wie keine freien Plätze gibt. Dies führt schon jetzt zu Problemen, wenn beispielsweise ein Welser Kind zu seiner eigenen Sicherheit (auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) aus der Familie genommen werden muss.


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