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Einstimmiger Beschluss im Welser Gemeinderat: Wohn- und Energiekostenzuschuss statt Mietzuschuss

Gerald Nowak, 22.05.2023 17:23

WELS. Der Antrag, der von allen Parteien getragen wird, ist ohne Gegenstimme durch. Der Gemeinderat hat gesprochen. Der Mietzuschuss von FPÖ und MFG eingebracht ist in der April-Gemeinderat-Sitzung in den Ausschuss verwiesen worden. Das Paket wurde wieder aufgeschnürt und mit Änderungen - auch was den Namen anbelangt – beschlossen.

Es wurde viel diskutiert im Welser Rathaus. (Foto: Tips)
Es wurde viel diskutiert im Welser Rathaus. (Foto: Tips)

Es war in der April-Sitzung eine heftige und lange Diskussion. Am Ende stellte Neos-Gemeinderat Walter Zaunmüller den Antrag auf Zuweisung. Zur Überraschung der freiheitlichen Fraktion ging dieser durch.

Es folgten wieder viele, viele Gespräche und einige juristische Meinungen. Die Fronten waren verhärtet. Jedoch steter Tropfen höhlt den Stein. Es kam zu einer Einigung. Der gangbare Kompromiss ist geschafft.

Der Antrag

Im Vergleich zum April-Antrag gibt es einige Änderungen. Neben der Verlängerung der Antragsfrist sind jetzt auch Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, Bewohner von betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, dezidiert nicht anspruchsberechtigt. Das reicht von Seniorenheimen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Strafgefangenen und Untergebrachten in Welser Justizanstalten.

Drittstaatsangehörige sind jetzt miteinbezogen. Der Wohn- und Energiebonus richtet sich auch an Eigentümer. Vorher galt dies nur Mietern. Deswegen auch die Änderung des Namens.

Persönlich und digital

Das Antragsformular ist samt näheren Informationen (zum Beispiel zu den erforderlichen Beilagen) unter wels.at/sozialfoerderungen unter „Welser Wohn- und Energiekostenbonus“ zu finden. Anträge sind ab Dienstag, 30. Mai möglich: bis Montag, 31. Juli per Post an Magistrat, Stadtplatz 1, 4600 Wels oder von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr im Amtsgebäude Greif. Bis Donnerstag, 31. August digital ausschließlich über eine eigens dafür eingerichtete Plattform. Shortlink unter www.wels.at/sozialfoerderung Anspruchsberechtigt sind Personen mit eigenem Haushalt, die seit zumindest 1. März 2023 einen ständig bewohnten Hauptwohnsitz in Wels haben. Dabei gelten ausgehend vom Monatseinkommen März 2023 folgende Netto-Einkommensgrenzen:

  • Einpersonenhaushalte bis 1.950 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte bis 2.800 Euro
  • Die Grenze erhöht sich pro im gemeinsamen Haushalt lebendem Kind um 120 Euro.

Insgesamt werden 2,3 Millionen Euro ausgeschüttet. Es geht nach dem „First come, first serve“- Prinzip. Wenn der Fördertopf leer ist, wird nicht nachgelegt.

Stimmen zur Entscheidung

Im Vergleich zur April-Sitzung war es jetzt eine sehr ruhige Diskussion. VP-Stadtrat Martin Oberndorfer: „Wir sind froh über die Änderungen. Da können wir zustimmen“. SP-Vizebürgermeister Klaus Schinninger: „Wir haben und geeinigt und können da mitgehen. Das zeigt, was Zusammenarbeit bringt“. Stadtrat Thomas Rammerstorfer: „Jetzt sind wenigsten auch die Dritt-Staatsangehörigen mit dabei. Wir reden hier von rund 11.000 Personen in Wels“. FP-Sozialreferentin Christa Raggl-Mühlberger betonte die Zielgerichtheit des Antrages. Asylwerber und Häftlinge sind dezidiert ausgeschlossen. Sie besteht aber darauf, dass der erste Antrag rechtlich okay. Das Gutachten der Magistrats-Juristen haben ihn als rechtskonform eingestuft. Zaunmüller war froh, dass jetzt endlich Rechtssicherheit besteht.

 


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