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WAIDHOFEN/YBBS. Hunde sind beliebte und treue Begleiter der Menschen – auch in Waidhofen sind viele begeisterte Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen an der frischen Luft unterwegs. Es gibt aber wichtige Verhaltensregeln, die im Sinne eines guten Miteinanders einzuhalten sind.

Aus Rücksicht auf Mensch und Tier sollte der Hund auch beim Spaziergang am Buchenberg angeleint werden.Foto: Halfpoint/Shutterstock.com

„Laut Niederösterreichischem Hundehaltergesetz ist der Hund in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können. Vierbeiner müssen an öffentlichen Plätzen im Ortsbereich, in Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Teilen von Wohnhausanlagen, die gemeinschaftlich genutzt werden, entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, die amtsbekannt als gefährlich eingestuft sind, herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht“, klärt Amtstierarzt Georg Six über die gesetzlichen Vorschriften auf.

Gassisackerl-Spender nutzen

Die Natur wird als Erholungsraum für Mensch und Tier immer wichtiger. Gerade der Buchenberg wird als beliebtes Naherholungsgebiet von Ruhe- und Erholungssuchenden, Familien mit Kindern sowie Sportlern sehr geschätzt. Damit die gemeinschaftliche Nutzung der Wiesen und Wälder möglich ist und auch aus Rücksicht gegenüber den im Wald lebenden Wildtieren, wird darum ersucht, die Hunde auch beim Spaziergang am Buchenberg anzuleinen. In der Hundezone hinter dem ÖAMTC-Stützpunkt können Hunde frei laufen und andere Artgenossen kennenlernen. Aus Respekt gegenüber Umwelt und den Mitmenschen muss natürlich auch der Hundekot entfernt werden. Die Gassisackerl-Spender in der Stadt machen es leicht, die Hinterlassenschaften sachgerecht zu entsorgen.


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