Protestcamp für die Aufnahme von Geflüchteten nach wenigen Stunden aufgelöst
WAIDHOFEN/YBBS. Zwischen 29. und 31. Dezember wollten Waidhofner Bürger mit einem Zeltlager in der Waidhofner Innenstadt auf die humanitäre Notlage in den Flüchtlingslagern auf Lesbos aufmerksam machen.

Dort leben über 8.000 Menschen in Elendslagern: Die Zelte werden teilweise überflutet, die Temperaturen sinken in der Nacht auch Richtung Gefrierpunkt. Menschen werden ob der katastrophalen hygienischen Zustände von Ratten angebissen, es gibt nur 36 Duschen mit Kaltwasser.
Rettung von Schutzsuchenden
Die Initiatoren – Julia Bösendorfer, Georg Wagner, Raphael Kößl – starteten ihr Protestcamp am 29. Dezember um knapp vor 18 Uhr am Oberen Stadtplatz. Zwei Tage und zwei Nächte wollten sie vor dem Jahreswechsel Öffentlichkeit für die Rettung von Schutzsuchenden aus den Lagern schaffen und so den Druck auf die Bundes-ÖVP, ihre Blockadehaltung aufzugeben, erhöhen. Rund zwei Stunden nach dem Aufbau wurde das Protestcamp von einem Beamten des Magistrats Waidhofen für rechtswidrig erklärt. Unter Beisein der Polizei wurden die Waidhofner Bürger aufgefordert, das Protestcamp umgehend abzubauen und den Platz zu verlassen.
Stellungnahme der Initiatoren
„Mit dem Protestcamp wollten wir unter relativ großem persönlichen Einsatz im Herzen unserer Stadt Öffentlichkeit dafür schaffen, dass Tausende Menschen auf unserem Kontinent schon seit Monaten in notdürftigen Zelten ausharren müssen. Wie bei uns sind auch am Balkan beziehungsweise in Griechenland die Winternächte bitterkalt. Wir können es niemals tatenlos hinnehmen, wenn in unserem direkten Einflussgebiet, der EU und in Europa, Menschen und Kinder im Dreck schlafen müssen. Sie werden systematisch ihrer Würde beraubt. Österreich kann helfen, Tausende Österreicherinnen und Österreicher wollen helfen. Wir leben hier in großem Reichtum, wir haben Platz. Deshalb fordern wir die Bundes-ÖVP auf, ihre Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben. Parteipolitisches Kalkül darf niemals über die Rettung von Menschenleben gestellt werden“, so die Initiatoren.
Hohes Schutzgut Versammlungsfreiheit
Zur Räumung des Protestcamps: „Wir haben die Versammlung in dem Bewusstsein eröffnet, dass die Anmeldung und Durchführung den österreichischen Rechtsnormen entsprechen. Da wir keine ausgebildeten Juristen sind, haben wir der Aufforderung des Magistratsbeamten Folge geleistet, wollen uns aber noch sehr genau ansehen, ob die Auflösung des Protestcamps rechtlich gedeckt war, da die Versammlungsfreiheit ein hohes verfassungsrechtliches Schutzgut ist, mit dem niemals leichtfertig umgegangen werden darf.“


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