ZWETTL.
Im Zuge der berufsbegleitenden Weiterbildung wurden die Polizisten des Bezirks Zwettl zum Thema „Erwachsenenvertretung“ geschult.
Mit 1. Juli 2018 trat das lang erwartete Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Diese neue Regelung stellt für alle Betroffenen (bisher „Besachwalterten“) eine deutliche Verbesserung dar, da es den vertretenen Menschen ein möglichst hohes Maß an Autonomie und Selbstbestimmung zusichert. Der Wille der vertretenen Person soll in jeder Hinsicht bestmöglich verwirklicht werden. Getragen wird das neue Gesetz von vier Säulen: der Vorsorgevollmacht, der gewählten, der gesetzlichen und der gerichtlichen Erwachsenenvertretung.
Um seitens der Polizei up-to-date zu sein, wurden im Zuge der berufsbegleitenden Weiterbildung die Polizisten des Bezirks Zwettl umfassend durch die Referentinnen Elisabeth Lehr, Elisabeth Koller und Bianca Seidl des NÖ Landesvereins für Erwachsenenschutz informiert und mit Beispielen aus der Praxis untermauert.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden