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Barrierefreiheit: Behindertenanwalt Buchinger über die aktuelle Gesetzgebung

Katharina Vogl, 06.05.2015 08:00

OTTENSTEIN. Ende 2015 läuft die zehnjährige Übergangsfrist zur Schaffung von Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft aus. Aus diesem Anlass ist Bundes-Behindertenanwalt Erwin Buchinger zu Gast in Ottenstein.

Beim Thema Barrierefreiheit gibt es noch viele Hürden zu überwinden, auch im Kopf. *Foto: Wodicka
Beim Thema Barrierefreiheit gibt es noch viele Hürden zu überwinden, auch im Kopf. *Foto: Wodicka
Was ist diskriminierend? Wen betreffen die Gesetze überhaupt? Was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden? Welche Möglichkeiten haben Betroffene, ihr Recht einzufordern? All diese Fragen sollen im Zuge des Tagesmoduls am Dienstag, 12. Mai 2015 diskutiert werden. Initiiert wird die Veranstaltung vom Bildungs- und Heimatwerk. Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt sich dieses mit dem Thema Barrierefreiheit, in über 50 Gemeinden wurden bereits „Dorfbegehungen barrierefrei?“ durchgeführt. „Der erste Gedanke bei Barrierefreiheit geht in Richtung Rollstuhl, Rampen und die hohen Kosten des Liftes. Dabei sind es viele Barrieren im Kopf, fehlende Beschilderungen und falsche Kontraste, die uns das Leben unnötig schwer machen und zu Diskriminierungen führen“,  erzählt Projektleiter Alfred Luger aus langjähriger Erfahrung.Barrierefreiheit – Gesetz und Recht in der PraxisWann: Dienstag, 12. Mai 2015 9 bis 17 UhrReferent: Bundes-Behindertenanwalt Erwin BuchingerWo: Hotel Restaurant Ottenstein Peygarten/Ottenstein 60 3532 RastenfeldSeminarbeitrag: 42 Euro (inkl. Pausenverpflegung und Unterlagen) Informationen und Anmeldung: Bildungs- und Heimatwerk Eva-Maria Speta Tel: 02742/311337118 E-Mail: barrierefrei@bhw-n.eu Anmeldeschluss ist Dienstag, der 5. Mai 2015

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