Zwettl. Für viele gilt er als absolut unromantisch, der Ehevertrag. Ein Dokument mit dem landläufig die Vermögensregelungen zwischen den Partnern getroffen werden – in Zwettl noch unbedeutend.

„Aus meiner Erfahrung als Notar kann ich sagen, dass die wenigsten Eheleute einen Ehevertrag abschließen, möglicherweise aus Unwissenheit, möglicherweise aus Vertrauen auf den Bestand der Ehe bzw. aus Vertrauen – im Fall der Scheidung – auf eine konfliktfreie Trennung“, erklärt der Zwettler Notar Johannes Kienast. Im Bezirk spielt ein solcher Vertrag also keine bedeutende Rolle. Um dem Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens aus dem Wege zu gehen, kann der Abschluss eines Ehevertrages – in dem die Ist-Situation zu Beginn dokumentiert wird – unter Umständen zweckmäßig sein. Manche Experten empfehlen diesen, wenn sehr ungleiche Vermögensverhältnisse vor der Eheschließung geherrscht haben. Achtung: Die bloße Eheschließung führt nicht automatisch zu einer Aufteilung des bisherigen Vermögens.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden