Wenn Sie beabsichtigen, einen Versicherungsvertrag zu kündigen, ist es notwendig, hinsichtlich der vereinbarten Kündigungsfristen und -termine in den Versicherungsunterlagen (Polizze und Bedingungen) nachzulesen. Darüber hinaus gibt es aber noch ein paar Punkte, auf die Sie achten sollten:
Kündigung von unbefristeten VerträgeVersicherungsverträge, welche auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen wurden, können vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer zum Ablauf jedes Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese Frist muss für beide Vertragspartner gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Auf dieses Kündigungsrecht können die Parteien einverständlich bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
Kündigung von befristeten VerträgenAls Verbraucher kann man einen Versicherungsvertrag, der für eine Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen wurde (z.B. 10 Jahresvertrag in der Haushalts- und Eigenheimversicherung), zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Tipp: Für die Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung ist das Einlangen beim Versicherer maßgeblich – und nicht das Absenden bzw Datum des Poststempels. Wir empfehlen Ihnen daher die Kündigung eingeschrieben mit Rückschein zu versenden.
Vorzeitige KündigungWird die Versicherung vorzeitig gekündigt, kann der Versicherer einen für die lange Vertragslaufzeit bei der Prämie gewährten Dauerrabatt zurückfordern. Ob bzw. in welcher Höhe dies zulässig ist, hängt von der in Ihrem Vertrag enthaltenen Dauerrabatt-Klausel ab. Einige vor allem in den älteren Verträgen enthaltene Dauerrabatt-Klauseln wurden vom Obersten Gerichtshof für unzulässig erkannt.
Tipp: Wenn Sie eine Versicherung vorzeitig kündigen wollen, um zu einem anderen Versicherer zu wechseln, sollten Sie vorab klären, ob der Versicherer, zu dem Sie wechseln wollen, den Dauerrabatt der alten Versicherung übernimmt; manche Versicherer sind bei Neuabschluss nämlich dazu bereit.Weitere Informationen finden Sie unter www.ooe.konsumentenschutz.at
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