Wenn der Urlaub nicht hält, was versprochen wurde?
Wenn die Gegebenheiten am Urlaubsort nicht der Buchung entsprechen oder andere Mängel auftreten, sollten Sie keinesfalls still leiden. Reklamieren Sie die aufgetretenen Mängel umgehend beim zuständigen Vertreter Ihres Reiseveranstalters und verlangen Sie eine Verbesserung vor Ort.
Können die Mängel nicht behoben werden, lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen. Reiseveranstalter verwenden dafür meist ein Formular – eine sogenannte „Gästemeldung“. Darin sollten alle Beanstandungen vermerkt werden, um eine nachträgliche Reklamation erfolgreich geltend zu machen. Sammeln Sie dazu Beweise (z.B. Fotos oder Videoaufnahmen, Zeugen), um die Mängel gut dokumentieren zu können.
Achtung: Obwohl nach der derzeit geltenden Rechtslage eine fehlende Reklamation vor Ort die Gewährleistungsansprüche unberührt lässt, argumentieren Reiseveranstalter häufig damit, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mängel Abhilfe möglich gewesen wäre.
Nach der Rückkehr vom Urlaub empfehlen wir Ihnen, die Reklamation schriftlich mit allen Beweisen an den Veranstalter zu richten und eine Reisepreisminderung zu fordern. Als Orientierungshilfe für die Geltendmachung von Reisemängeln dient die sogenannte Frankfurter Tabelle.
Wichtig: Sie haben Anspruch auf Bargeld und müssen keine Gutscheine akzeptieren!
Da die Reiseveranstalter in der Regel Rücksprache mit dem Hotel halten, kann die Bearbeitungsdauer für Reisebeschwerden üblicherweise 4-6 Wochen betragen.
Die Frankfurter Tabelle sowie einen Musterbrief für eine Reisereklamation finden Sie auf unserer Homepage unter ooe.konsumentenschutz.at.
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