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E-Macher GmbH muss Abrechnungen von vorzeitig gekündigten Nachrangdarlehen korrigieren–Konsumenten bekommen Geld zurück

Immer häufiger werden Konsumenten/-innen auch risikoreiche Finanzprodukte angeboten, wie beispielsweise zwei jungen Oberösterreichern, die Verträge für qualifizierte Nachrangdarlehen abgeschlossen hatten. Als die beiden die Verträge vorzeitig kündigten und ihr Geld zurückhaben wollten, zog sich die Firma E-Macher GmbH von den Einzahlungen Spesen (Agio) in Höhe von fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme ab. Die Konsumenten hätten damit ihre gesamten Einzahlungen verloren. Der Konsumentenschutz der AK hat dieses Vorgehen nun erfolgreich bekämpft.

AK-Konsumentenberater Mag. Gerhard Augustin
AK-Konsumentenberater Mag. Gerhard Augustin

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Bei derartigen Investments stellen Anleger einem Unternehmen für längere Zeit unbesichert Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung und erhalten im Gegenzug dafür überdurchschnittlich hohe Zinsen (versprochen). Der Geldgeber akzeptiert, dass er im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers sein Geld erst dann zurückbekommt, wenn davor alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben (“Nachrangklausel“).

Eine Geldanlage in Form eines Nachrangdarlehens ist durch ein hohes Risiko gekennzeichnet und kann auch zum Totalverlust führen. Bei qualifizierten Nachrangdarlehen wie im Falle der E-Macher GmbH muss das Unternehmen trotz Fälligkeit auch bereits dann nicht zahlen, wenn es durch die Zahlung in eine ernste finanzielle Krise geraten könnte.

Vertragsklauseln von E-Macher erfolgreich abgemahnt

Einige Vertragsklauseln des qualifizierten Nachrangdarlehens der Firma E-Macher GmbH (ehemals Karma Werte GmbH) wurden bereits in der Vergangenheit mit Erfolg abgemahnt. So wurde vom Obersten Gerichtshof z.B. eine Klausel für unzulässig erkannt, mit der sich das Unternehmen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (= vor vollständiger Einzahlung der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme) eine pauschalierte Ersatzleistung sichern wollte (OGH vom 24.08.2017, 4Ob110/17f).

Konsumenten/-innen müssten daher nach Ansicht der AK im Falle der vorzeitigen Aufkündigung des Darlehens, die erstmals zum Ablauf des fünften Jahres möglich ist, ihre Einzahlungen minus des anteiligen Agios – 5 Prozent der geleisteten Zahlungen – plus der vereinbarten Zinsen ausbezahlt erhalten.

Zwei Mahnklagen gegen E-Macher erfolgreich

Tatsächlich zog sich die Firma E-Macher GmbH aber in beiden Fällen das volle Agio – also fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme – ab. Dies waren in einem Fall 2.400 Euro und im anderen 3.300 Euro und führte dazu, dass die Konsumenten gar keine Rückzahlungen erhielten.

Der Konsumentenschutz der AK wies die E-Macher GmbH darauf hin, dass diese Vorgehensweise nicht vereinbart wurde und forderte die Korrektur der Abrechnungen. Außergerichtlich war jedoch keine Einigung mit dem Unternehmen zu erzielen. Erst nach Einklagung der Forderungen erhielten die beiden ehemaligen Darlehensgeber ihre gesamten Ansprüche in Höhe von 1.177 und 1.340 Euro ersetzt.

Abrechnungen bei vorzeitiger Kündigung von Nachrangdarlehen prüfen

Die Konsumentenschützer/-innen raten daher allen Darlehensgeber/-innen, die ihre Nachrangdarlehen vorzeitig aufgekündigt haben, ihre Abrechnungen zu überprüfen. Wurde darin das Agio für die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme abgezogen, muss die Firma E-Macher GmbH die Abrechnung korrigieren.

AK OÖ unterstützt alle betroffenen Konsumenten/-innen

Zeigt sich das Unternehmen uneinsichtig, unterstützen die Konsumentenschützer der AK OÖ die betroffenen Mitglieder und oberösterreichischen Konsumenten/-innen gerne. Alle Infos und Kontaktdaten finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at

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