Ist es draußen richtig kalt, verweigern Aufzüge an Bahnhöfen und in Parkhäusern oft ihren Dienst. Schuld ist meistens aber nicht die Technik, sondern Normen.
Die Aufzüge müssen sich ausschalten, wenn die Temperaturen im Aufzugsschacht nicht mehr zwischen den von der ÖNORM EN 81-20 vorgeschriebenen fünf und 40 Grad Celsius liegen. Die Norm hat nicht nur technische Auswirkungen, sondern auch „menschliche“: Steigt im Sommer jemand in die zum Beispiel auf 50 Grad aufgeheizte Kabine eines verlasten Liftschachtes und erleidet einen Hitzeschlag, hat der Betreiber ein Problem. Genau vor solchen Fällen, ob bei Hitze oder Kälte, soll die Norm schützen. Bewegen sich die Temperaturen während der Fahrt aus dem Normbereich, fährt der Lift die nächste Ausstiegsmöglichkeit an.
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