NoVA-Gesetz 2021: Oö. Wirtschaftsverteter fordern Änderungen
OÖ. Mit 1. Juli tritt die neue NoVA-Regelung in Kraft. Nutzfahrzeuge - E- und Wasserstofffahrzeuge ausgenommen - werden dadurch teurer in der Anschaffung. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband, die UNOS – Unternehmerisches Oberösterreich und Freiheitliche Wirtschaft OÖ kritisieren die Regelung heftig.
Ab 1. Juli 2021 wird die NoVA-Regelung (Normverbrauchsabgabe) auf alle Nutzfahrzeuge der Klasse N1 ausgeweitet. Bisher waren Fahrzeuge dieser Klasse von dieser Steuer befreit. „Waren als Lkw zugelassene Neufahrzeuge bisher von der NoVA befreit, schlägt diese auf Motorleistung und CO2-Ausstoß-bezogene Kostensteigerung schon sehr bald und im vollen Umfang zu“, so Landesrat Günther Steinkellner.
Ausnahme: umweltfreundliche Fahrzeuge
Dies betrifft konkret alle Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht – ausgenommen E-Fahrzeuge. Der Neuwagenkauf wird dadurch künftig sukzessive teurer. Die Gruppe der Betroffenen ist groß: Die umfangreiche Steueranpassung gilt neben Pick-ups auch für Klein-Lkw, was Unternehmen trifft. In Summe werden circa 150.000 bis 170.000 EPUs direkt betroffen sein. Befreit von der Nova bleiben nach wie vor umweltfreundliche Fahrzeuge, das heißt Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
Belastung für Unternehmer
„Es ist so schwerwiegend, dass wir hier handeln müssen“, kritisiert Manfred Zaunbauer, designierter Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) OÖ, und ist sich mit Landessprecher der UNOS Johannes Egger sowie Rene Schachner, Landes- und Bundesvorstandsmitglied der Freiheitliche Wirtschaft OÖ (FW) einig: „Es ist eine Belastung für jeden Unternehmer.“ So seien für Neufahrzeuge bis 2024 hohe fünfstellige Eurobeträge mehr zu bezahlen. Dies sei den Betrieben, vor allem im Hinblick auf die aktuelle Situation und aus Mangel an vergleichbarer Alterativen nicht zumutbar.
Kritik: „Keine Ökologisierung“
„Wir stehen allen Maßnahmen die zur CO2-Reduktion beitragen positiv gegenüber. In dem Fall sind wir der Meinung, es ist aber nur eine steuerliche Abzocke“, kritisiert zudem Egger. „Es ist keine Ökologisierung erkennbar“, so auch Schachner. Denn: Statt den teuren Neuwägen würden gebrauchte Fahrzeuge attraktiver. „Der ist dann vielleicht zehn Jahr alt und hat wesentlich mehr CO2 Ausstoß wie ein neuer Wagen.“
Ausnahmeregelung gefordert
Daher fordern die Vertreter von SWV OÖ, UNOS und FW eine Erweiterung der Ausnahmeregelung im § 3 des NoVA-Gesetzes auf alle Branchen, die zur unmittelbaren Erbringung ihrer Leistungen in überwiegendem Ausmaß auf Fahrzeuge der Klasse N1 angewiesen sind. Diese Erweiterung solle zumindest so lange gelten, bis am Markt vergleichbare Produkte in der E-Mobilität angeboten werden. Weitere Forderungen sind eine Teilabschreibemöglichkeit bei Neuanschaffung eines Fahrzeuges der Klasse N1 (ebenfalls für den Zeitraum), einUmtauschbonus, die Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer sowie Vorsteuerabzugsberechtigung auch für B-Fahrzeuge mit Einzug einer Deckelung bei 35.000 Euro.
Ein Autokorso und eine Kundgebung im Mai sollen auf die Thematik weiter aufmerksam machen.
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