BEZIRK FREISTADT. Erlegt wurde gestern Nacht jener Wolf, der vor knapp einer Woche zum Abschuss freigegeben worden war. Wo und vom wem wird nicht bekanntgegeben.
Noch heute Früh hatte Bezirksjägermeister Franz Auinger in einem Radiointerview davon gesprochen, wie schwierig es sei, einen Wolf vor die Flinte zu bekommen. Dabei hatte der in Behördendeutsch „Entnahme“ gennante Abschuss des Tieres bereits stattgefunden. Der Risikowolf wurde nach mehreren Begegnungen mit Menschen auf Basis der OÖ. Wolfsmanagementverordnung vor knapp einer Woche durch Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger zum Abschuss freigegeben. Zuvor hatte das Tier immer wieder die Nähe von Siedlungen gesucht und durch atypisches Verhalten gegenüber Menschen für berechtigte Sorge unter der Mühlviertler Bevölkerung gesorgt. Agrar-Landesrätin Langer-Weninger betont daher: „Dieser erste Abschuss ist ein wichtiges Signal an unsere Bürger. Die Oö. Wolfsmanagementverordnung greift und erfüllt ihren Zweck. Die Sicherheit der Menschen und der Bestand unserer bäuerlichen Familienbetriebe werden in unserem Bundesland gewahrt!“
Abschuss nahe eine Gebäudes
Jäger aus insgesamt 20 Jagdrevieren waren legitimiert, den Problemwolf zu bejagen. Ihre Jagdreviere lagen im von der Oö. Wolfsmanagementverordnung vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius (ausgehend von der letzten Vergrämung). Aufgrund der schwierigen örtlichen und jagdlichen Gegebenheiten war ein tatsächlicher Abschuss aber kein Fixum. Agrar-Landesrätin Langer-Weninger bedankt sich daher für die intensiven Bemühungen der örtlichen Jägerschaft und stellt sich schützend vor die Person, die den Abschuss vollzogen hat: „Um unsere Jäger vor Anfeindungen zu schützen, bleiben Ort und Vollzugsperson geheim.“ Dem Vernehmen nach fand der Abschuss der rund 22 Kilo schweren Jungwölfin am Dienstagabend jedoch nahe eines von Menschen genutzten Gebäudes in Unterweißenbach statt.
Richtlinien eingehalten
Die Meldung an das Land Oberösterreich über die Entnahme erfolgte laut dem Landes-Wolfsbeauftragten Gottfried Diwold unverzüglich. „Das erlegte Wildtier ist heute Morgen von einem Jagdsachverständigen des Landes begutachtet worden. Der vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung des Risikowolfs wurden eingehalten.“ Die Entnahme eines Risikowolfes innerhalb dieses Gebietes wäre noch bis 26. November möglich gewesen. Diese Voraussetzungen sind nun nicht mehr gegeben. Diwold: „Über das Erlöschen der Abschusserlaubnis wurden die Jagdausübungsberechtigten informiert.“
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