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AMSTETTEN/KREMS/WIEN. Die Staatsanwaltschaft Krems hat beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Beschwerde gegen die Verlegung von Josef F aus dem Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug eingebracht. Nun liegt die Entscheidung, ob dieser Beschwerde stattgegeben wird, beim OLG, wie der ORF NÖ berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Fritzl Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingebracht. (Foto: WESTOCK/stock.adobe.com)

Wird der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben, bleibt Josef F., der mittlerweile seinen Namen geändert hat, im Maßnahmenvollzug, wo Rechtsbrecher mit psychischen Erkrankungen untergebracht sind.

Eine neuerliche Begutachtung bezüglich der Gefahr, die von Josef F. noch ausgeht, ist nächstes Jahr möglich. Das Gesetz zum Maßnahmenvollzug sieht eine jährliche Begutachtung der dort untergebrachten Häftlinge vor.

Falls die Beschwerde vom OLG abgewiesen wird, kann F. vom Maßnahmen- in den Normalvollzug überstellt werden. Wann es zu einer Entscheidung kommt, ist offen - eine Frist gibt es hier nicht.

Mehr zum Thema: Josef F. soll bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen werden // Inzestfall Amstetten: Neues Gutachten
Nach Bekanntwerden des Inzestfalls von Amstetten wurde Josef F. 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er hatte seine Tochter im Keller seines Wohnhauses in Amstetten 24 Jahre lang gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Ein Kind starb kurz nach der Geburt.

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