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NÖ/KREMS/AMSTETTEN. Der nach Bekanntwerden des Inzestfalles von Amstetten 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Josef F. soll bedingt aus dem Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug entlassen werden. Dies hat ein Dreirichtersenat am Landesgericht Krems am 25. Jänner entschieden. Der Beschluss ist laut Verteidigerin Astrid Wagner nicht rechtskräftig. Bis zur Rechtskraft bleibt der 88-Jährige F. im „aktuellen Setting“, also im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein.

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. (Foto: Pixel-Shot/stock.adobe.com)

Die Entlassung in den Normalvollzug ist auf zehn Jahre bedingt. Josef F. muss eine regelmäßige Psychotherapie nachweisen. Der Dreirichtersenat hat auch über eine generelle bedingte Entlassung befunden. Dieser Schritt wurde aber aus „generalpräventiven Gründen“ abgelehnt, wie es seitens des Gerichtes heißt.

Verteidigerin Wagner strebt jedenfalls einen generelle bedingte Entlassung ihres Mandanten an. Entsprechende Anträge sollen zukünftig gestellt werden.

Der Beschluss über die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung von Josef F., der mittlerweile seinen Namen geändert hat, in den Normalverzug stützt sich unter anderem auf ein psychiatrisches Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das dem 88-Jährigen aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Mehr zum Gutachten auf www.tips.at


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