Frauenhaus Amstetten bietet Betroffenen Schutz vor Gewalt in der Partnerschaft
AMSTETTEN. Am 8. März ist Weltfrauentag, der für die Gleichberechtigung und die Emanzipation der Frauen ins Leben gerufen wurde. Im Alltag werden diese Werte aber nicht immer gelebt.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Amstetten sind tagtäglich mit schweren Schicksalen konfrontiert. Im November 1991 zog die erste Frau im Frauenhaus Amstetten ein, das damals als „Krisenwohnung“ bezeichnet wurde. Seitdem wurde zwei Mal der Standort gewechselt. Sechs hauptamtliche Mitarbeiterinnen und fünf Mitarbeiterinnen im Nachtdienst sind in der Einrichtung, die rund um die Uhr geöffnet ist, beschäftigt. „Die Frauen kommen zu uns, wenn sie körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt sind und Schutz vor weiterer Gewalt suchen“, sagt Maria Reichartzeder, die seit der Gründung des Frauenhauses im Team ist.
Gewalttäter in der Familie
2018 zogen 36 Frauen mit 43 Kindern im Frauenhaus Amstetten ein. 4.500 Nächtigungen gab es allein im vergangenen Jahr. Im Durchschnitt bleiben die Frauen sechs Monate. „Das Aufnahmekriterium für das Frauenhaus ist, wenn die Frau Angst hat“, sagt Reichartzeder. Hauptsächlich geht die Gewalt vom Ehegatten oder dem Partner aus. Gewalttäter können aber auch andere Familienmitglieder sein.
Weitere Gewalt verhindern
Nach einer Eingewöhnungsphase und den nötigen Behördengängen berät man sich in einem gemeinsamen Gespräch, wie es weitergehen soll. „Wir wollen nicht nur helfen, wenn Gewalt passiert, sondern sie auch verhindern“, erklärt Reichartzeder. Das Frauenhaus ist dafür eine von mehreren Optionen. Zusätzlich oder schon vor dem Einzug ins Frauenhaus können das Gewaltschutzzentrum NÖ, das Jugendamt, Frauen- und Männerberatungsstellen oder Anti-Gewalttrainings zu Rate gezogen werden.
Feststellung der Gefährdung
Ist eine Beziehung zur Frau aufgebaut, wird durch das Abarbeiten eines Fragebogens die Gefährlichkeit des Gewalttäters festgestellt. Darunter finden sich Fragen wie „Hat er jemals ein Haustier verletzt, gequält oder getötet?“, „Hat er jemals sexuellen Zwang ausgeübt?“ oder „Hat er jemals gedroht, sich umzubringen oder einen Selbstmordversuch unternommen?“. Um Gewalt zu verhindern, ist die Polizei befugt, eine Wegweisung gegen den Gewalttäter auszusprechen. Dieser darf dann 14 Tage lang das Haus oder die Wohnung nicht betreten. Das Gericht kann in weiterer Folge eine Einstweilige Verfügung erlassen.
Rückkehr zu Mann ist selten
Im Frauenhaus läuft das Leben der Frauen und - sofern sie welche haben - ihrer Kinder wie gewohnt weiter. Die Frauen gehen arbeiten und bringen ihre Kinder in die Schule oder den Kindergarten. Jede Frau hat einen eigenen Schlafraum. Jeweils zu dritt teilt man sich eine Küche und einen Aufenthaltsraum. In der Einrichtung stehen auch ein Spielraum und ein Garten zur Verfügung. Die wenigsten Frauen kehren nach dem Aufenthalt im Frauenhaus zu ihrem Mann zurück. Die meisten ziehen in eine eigene Wohnung oder zu Verwandten.
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