„NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ präsentiert - Antrag ab 2. Oktober möglich

Michaela Aichinger Tips Redaktion Michaela Aichinger, 27.09.2023 12:16 Uhr

NÖ. Im Rahmen einer Pressekonferenz am heutigen Mittwoch (27. September) in St. Pölten informierte Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) über den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“, der nach dem Grundsatz „daheim vor stationär“ die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Hierfür stellt das Land Niederösterreich 47 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die NÖ Landesregierung beschloss in ihrer Sitzung vom 28. März 2023, dass zum Zwecke der Unterstützung von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen ein „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ eingeführt wird.

Aus Umfragen wisse man, dass die Menschen in Niederösterreich am liebsten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden alt werden und wenn notwendig, dort auch betreut werden wollen, sagte Teschl-Hofmeister. Das Land Niederösterreich biete nun mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck in der Höhe von 1.000 Euro eine zusätzliche Unterstützung für Pflegebedürftige.

1.000 Euro

Gestern seien in der Sitzung der NÖ Landesregierung die Richtlinien für den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck beschlossen worden, informierte sie. Bezugsberechtigte ab der Pflegestufe 3 bekommen 1.000 Euro jährlich sowie Bezugsberechtigte mit Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten ebenfalls 1.000 Euro.

Auch Kindern und Jugendlichen mit Pflegestufe 1 und 2 steht der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck in der Höhe von 1.000 Euro zu. „Wir als Bundesland Niederösterreich rechnen mit rund 47.000 Bezugsberechtigten“, betonte Teschl-Hofmeister.

Verwendung der Geldmittel

Die Verwendung der Geldmittel liege, wie beim Pflegegeld des Bundes, in der Eigenverantwortung der Bezieher. „Die zu Pflegenden erhalten das Geld und entscheiden, was mit dem Geld passiert“, sprach die Landesrätin einen weiteren Aspekt an.

Das Geld könne verwendet werden für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen, so Teschl-Hofmeister.

Anmeldung ab 2. Oktober

Die Anmeldung für den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ ist ab 2. Oktober über die Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at möglich.

In diesem Zusammenhang sprach die Landesrätin allen pflegenden Angehörigen Respekt, Dank und Anerkennung aus, weil sie sich oft neben Beruf und Familie auch um Eltern und Großeltern kümmern.

NÖ Pflegehotline

Die NÖ Pflegehotline unter 02742 9005-9095 sei die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um Pflege und Betreuung, erläuterte sie. Die Informationen würden in erster Linie die Langzeitpflege, Kurzzeitpflege, Übergangspflege, begleitetes Wohnen, 24-Stunden-Betreuung sowie Urlaubszuschuss betreffen, führte Teschl-Hofmeister weiter aus.

Mit der NÖ Urlaubsaktion würden pflegende Angehörige unterstützt und dabei bestärkt, sich von ihrer herausfordernden Tätigkeit auch eine Auszeit zu nehmen. „Pflegende Angehörige erhalten für einen Urlaub in Österreich 175 Euro. Dieser Betrag wird auf 225 Euro erhöht, sofern der Aufenthalt in Niederösterreich stattfindet“, hob sie hervor.

Soziale Alltagsbegleitung

Eine ganz wesentliche Entlastung sei auch das neue und österreichweit einzigartige Projekt der „sozialen Alltagsbegleitung“. Soziale Alltagsbegleiter würden älteren Personen gerne Gesellschaft leisten, bei alltäglichen Verrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten helfen oder bei Spaziergängen begleiten, so die Landesrätin.

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